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Die Wechselwirkung der Aufgabenbereiche

Die drei Aufgabenbereiche der GVZ wirken positiv aufeinander ein. Gezielte Investitionen in die Prävention und die Bekämpfung der Schäden senken die Kosten. Dies wirkt sich auf die Höhe der Prämien aus, was wiederum den Hauseigentümer/innen, Mieter/innen und der öffentlichen Hand zugute kommt.

GVZ-Tätigkeiten im Bereich Brandschutz sind:

  • Organisation und Koordination des baulichen und betrieblichen Brandschutzes und Unterstützung durch Investitionsbeiträge.
  • Organisation und Koordination des Feuerwehrwesens im Kanton Zürich sowie Subventionierung der kommunalen Feuerwehr-Infrastruktur.
  • Finanzierung der regionalen Feuerwehrstützpunkte und der regionalen Alarmzentralen.
  • Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an den Ausbau der Löschwasserversorgungen.

Interkantonale Zusammenarbeit

Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen arbeiten in den folgenden Bereichen erfolgreich zusammen:

  • Interkantonale Risikogemeinschaft Elementarschäden (IRG)
  • Rückversicherungen im Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (IRV)
  • Erarbeitung von gesamtschweizerischen Brandschutzvorschriften im Rahmen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
  • Koordination des Feuerwehrwesens im Rahmen der Regierungratskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesens (RKKF) und im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV) und dem Kantonalen Feuerwehrverband (KFZ)
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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