Blitzschutz

Blitzschutzsysteme - eine sinnvolle und kostengünstige Prävention

Jedes Jahr sind im Kanton Zürich über 450 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen.

Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzsysteme können Einschläge nicht verhindern; sie reduzieren mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden.

Ein Blitzschutzsystem auf Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt!

Die Kosten für ein Blitzschutzsystem (äusserer Blitzschutz) betragen beispielsweise für ein

  • neues Einfamilienhaus
    ca. Fr. 3'000.--
  • bestehendes Wohnhaus (Nachrüstung)
    ca. Fr. 10'000.--

 

 
 Foto mit Zustimmung Tages-Anzeiger


 

Blitzschutzsystem (äusserer Blitzschutz)    
 
Fangleitung


Ableitung


Erdung


Potentialausgleich


Überspannungsschutz

Verfahrensabläufe - Beteiligte

Die Gemeindefeuerpolizei prüft im Baubewilligungsverfahren, ob ein Gebäude der Blitzschutzpflicht unterstellt ist.

Der Anlagenersteller - ein Spenglermeister - plant das Blitzschutzsystem aufgrund der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und führt die Arbeiten auch aus.

Der Blitzschutzaufseher kontrolliert die Anlage nach Baufortschritt und führt die Schlussabnahme durch.

Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation und führt diese bei Änderungen und Erweiterungen des Blitzschutzsystems nach.

Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass das Blitzschutzsystem in Stand gehalten / gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.

Die Blitzschutzaufseher führen bei allen Blitzschutzsystemen - in der Regel alle 10 Jahre - eine periodische Kontrolle durch. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems. Die periodischen Kontrollen werden durch die Gemeinden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht (in der Stadt Zürich dem Polizeiposten gemeldet).

Bei Blitzschlag meldet die Eigentümerschaft den Schaden dem zuständigen Statthalteramt. Aufgrund dieser Meldung schätzt die Gebäudeversicherung den Schaden. Der Blitzschutzaufseher prüft die Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit.

Bei freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen gilt das gleiche Verfahren wie für vorgeschriebene Blitzschutzsysteme.

Welche Gebäude sind gegen Blitzschlag zu schützen? (Blitzschutzpflicht)

Im Kanton Zürich werden Bauten und Anlagen gegen Blitzschlag geschützt, welche je nach Nutzung, Bauart oder Bauhöhe besonders gefährdet sind. Es sind dies insbesondere:


Für Wohnbauten (Ein- und Mehrfamilienhäuser) sind Blitzschutzsysteme in der Regel nicht vorgeschrieben.

VKF-Brandschutzrichtlinie „Blitzschutzanlagen“

Wie ist ein Blitzschutzsystem auszuführen und zu warten? (Ausführung des Blitzschutzsystems)

Blitzschutzsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.

Werden Bauten und Anlagen, die mit Blitzschutzsystemen versehen sind, geändert oder erweitert, sind die Blitzschutzsysteme den neuen Verhältnissen anzupassen.

Ausführungsvorschriften:

Leitsätze 4022:2008 „Blitzschutzsysteme“ der electrosuisse/SEV

Weisung „Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)" der Kantonalen Feuerpolizei

Aufgaben Anlagenersteller 

Aufgrund seiner Ausbildung ist jeder diplomierte Spenglermeister in der Lage, ein vorschriftskonformes Blitzschutzsystem zu erstellen.

Der Ersteller dokumentiert Planung und Ausführung und meldet die zur Abnahme bereite Anlage dem zuständigen Blitzschutzaufseher.

Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation.

Die Anlagendokumentation ist bei jeder Änderung oder Erweiterung des Blitzschutzsystems nachzuführen.

Dokumentation „Blitzschutzsystem“:

Anmeldung zur Schlussabnahme

Vollzugsmeldung für Mängelbehebung

 

Aufgaben Eigentümerschaft

Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden (Wartung) und jederzeit betriebsbereit sind.

Blitzschutzaufseher

Die Blitzschutzaufseher nehmen neue / geänderte Blitzschutzsysteme ab oder kontrollieren bestehende Anlagen.

Gebietseinteilung/Adressen der Blitzschutzaufseher

 

 

Abnahmen und Kontrollen von Blitzschutzsystemen

Abnahme neuer / geänderter Blitzschutzsysteme

Blitzschutzsysteme sind bei der Erstellung auf die korrekte Ausführung zu überprüfen.

Die sichtbaren Teile mit Einschluss der Erdungen sind vor dem Eindecken, Fundamenterder vor dem Einbetonieren durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren. Soweit erforderlich sind die Erdungswiderstände zu messen. Anlässlich der Schlussabnahme erfolgen durch den Blitzschutzaufseher Stichproben.

Anmeldung zur Schlussabnahme

Dokumentation „Blitzschutzsystem“:

Vollzugsmeldung für Mängelbehebung

Die Eigentümerschaft erhält nach Vorliegen der Anlagendokumentation einen Bericht über den Zustand des Blitzschutzsystems.

Kontrolle nach Blitzschlag

Die Eigentümerschaft erstattet bei einem Blitzschlag Meldung an den Statthalter und meldet einen entstandenen Gebäudeschaden. Nach einem Blitzschlag ist das Blitzschutzsystem durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren.

Periodische Kontrolle

Blitzschutzsysteme werden periodisch, d.h. in der Regel alle 10 Jahre - bei Blitzschutzsystemen mit explosionsgefährdeten Bereichen oder bei besonderen Bedingungen (Umwelteinflüssen / Korrosionsgefahr) alle 3 Jahre - durch den Blitzschutzaufseher kontrolliert. Die Kosten der Kontrolle trägt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei.

Die periodischen Kontrollen werden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. In der Regel erfolgt keine schriftliche Anmeldung. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand ihres Blitzschutzsystems.

Übersicht der Gemeinden/Städte, in denen die periodische Kontrolle der Blitzschutzsysteme erfolgt:
2011
2012

Kosten der Abnahme / Kontrollen durch den Blitzschutzaufseher

Es werden durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei keine Kosten erhoben für die

Subventionen für Blitzschutzsysteme

Im Kanton Zürich werden weder an vorgeschriebene noch an freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme Subventionsbeiträge ausbezahlt. Durch das Vorhandensein eines Blitzschutzsystems erfolgt auch keine Reduktion der Gebäudeversicherungsprämie.

Vehalten bei Gewittern (Personenschutz)

 

Über das Verhalten bei Gewittern informiert die VDE-Broschüre „Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkung schützen?“ der electrosuisse und gibt wertvolle Tipps,

beispielsweise:

Schutz vor Blitzschlag / Allgemeines,

Schutz vor Blitzschlag in Gebäuden,

Schutz vor Blitzschlag im Freien,

Schutz vor Blitzschlag im Auto oder Wohnwagen,

Schutz vor Blitzschlag in Campingzelten,

Schutz vor Blitzschlag auf Schiffen / im Wasser.