GVZ Home
  Feuerpolizei
  Feuerwehr
  Versicherung
   
  Bitte wählen Sie oben den Bereich!
   
Feuerpolizei  ¦ Blitzschutz ¦ Abnahmen und Kontrollen
Drucken
 
 
Abnahmen und Kontrollen von Blitzschutzsystemen

gesammtes Kapitel Blitzschutz drucken

Abnahme neuer / geänderter Blitzschutzsysteme

Blitzschutzsysteme sind bei der Erstellung auf die korrekte Ausführung zu überprüfen.

Die sichtbaren Teile mit Einschluss der Erdungen sind vor dem Eindecken, Fundamenterder vor dem Einbetonieren durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren. Soweit erforderlich sind die Erdungswiderstände zu messen. Anlässlich der Schlussabnahme erfolgen durch den Blitzschutzaufseher Stichproben.

Anmeldung zur Schlussabnahme

Dokumentation „Blitzschutzsystem“:

 

Vollzugsmeldung für Mängelbehebung

Die Eigentümerschaft erhält nach Vorliegen der Anlagendokumentation einen Bericht über den Zustand des Blitzschutzsystems.

Kontrolle nach Blitzschlag

Die Eigentümerschaft erstattet bei einem Blitzschlag Meldung an den Statthalter und meldet einen entstandenen Gebäudeschaden. Nach einem Blitzschlag ist das Blitzschutzsystem durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren.

Periodische Kontrolle

Blitzschutzsysteme werden periodisch, d.h. in der Regel alle 10 Jahre - bei Blitzschutzsystemen mit explosionsgefährdeten Bereichen oder bei besonderen Bedingungen (Umwelteinflüssen / Korrosionsgefahr) alle 3 Jahre - durch den Blitzschutzaufseher kontrolliert. Die Kosten der Kontrolle trägt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei.

Die periodischen Kontrollen werden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. In der Regel erfolgt keine schriftliche Anmeldung. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand ihres Blitzschutzsystems.

Übersicht der Gemeinden/Städte, in denen die periodische Kontrolle der Blitzschutzsysteme erfolgt:
2012

Kosten der Abnahme / Kontrollen durch den Blitzschutzaufseher

Es werden durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei keine Kosten erhoben für die

  • Abnahme neu erstellter oder geänderter Blitzschutzsysteme
  • periodische Kontrolle
  • ausserordentliche Kontrolle und Kontrolle nach Blitzschlag
  • erste und zweite Nachkontrolle nach Mängelbehebung bei vorgeschriebenen Blitzschutzsystemen
   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
NutzungsregelungenImpressumcopyright (c) by Gebäudeversicherung Kanton Zürich