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Abnahme neuer / geänderter Blitzschutzsysteme
Blitzschutzsysteme sind bei der Erstellung auf die korrekte Ausführung zu überprüfen.
Die sichtbaren Teile mit Einschluss der Erdungen sind vor dem Eindecken, Fundamenterder vor dem Einbetonieren durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren. Soweit erforderlich sind die Erdungswiderstände zu messen. Anlässlich der Schlussabnahme erfolgen durch den Blitzschutzaufseher Stichproben.
Anmeldung zur Schlussabnahme
Dokumentation „Blitzschutzsystem“:
Vollzugsmeldung für Mängelbehebung
Die Eigentümerschaft erhält nach Vorliegen der Anlagendokumentation einen Bericht über den Zustand des Blitzschutzsystems.
Kontrolle nach Blitzschlag
Die Eigentümerschaft erstattet bei einem Blitzschlag Meldung an den Statthalter und meldet einen entstandenen Gebäudeschaden. Nach einem Blitzschlag ist das Blitzschutzsystem durch den Blitzschutzaufseher zu kontrollieren.
Periodische Kontrolle
Blitzschutzsysteme werden periodisch, d.h. in der Regel alle 10 Jahre - bei Blitzschutzsystemen mit explosionsgefährdeten Bereichen oder bei besonderen Bedingungen (Umwelteinflüssen / Korrosionsgefahr) alle 3 Jahre - durch den Blitzschutzaufseher kontrolliert. Die Kosten der Kontrolle trägt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei.
Die periodischen Kontrollen werden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. In der Regel erfolgt keine schriftliche Anmeldung. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand ihres Blitzschutzsystems.
Übersicht der Gemeinden/Städte, in denen die periodische Kontrolle der Blitzschutzsysteme erfolgt:
2012
Kosten der Abnahme / Kontrollen durch den Blitzschutzaufseher
Es werden durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei keine Kosten erhoben für die
- Abnahme neu erstellter oder geänderter Blitzschutzsysteme
- periodische Kontrolle
- ausserordentliche Kontrolle und Kontrolle nach Blitzschlag
- erste und zweite Nachkontrolle nach Mängelbehebung bei vorgeschriebenen Blitzschutzsystemen