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Feuerpolizei  ¦ Blitzschutz ¦ Ausführung des Blitzschutzsystems
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Wie ist ein Blitzschutzsystem auszuführen und zu warten? (Ausführung des Blitzschutzsystems)

gesammtes Kapitel Blitzschutz drucken

Blitzschutzsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.

Werden Bauten und Anlagen, die mit Blitzschutzsystemen versehen sind, geändert oder erweitert, sind die Blitzschutzsysteme den neuen Verhältnissen anzupassen.

Ausführungsvorschriften:

Leitsätze 4022:2008 „Blitzschutzsysteme“ der electrosuisse/SEV

Weisung „Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)" der Kantonalen Feuerpolizei

Aufgaben Anlagenersteller

Aufgrund seiner Ausbildung ist jeder diplomierte Spenglermeister in der Lage, ein vorschriftskonformes Blitzschutzsystem zu erstellen.

Der Ersteller dokumentiert Planung und Ausführung und meldet die zur Abnahme bereite Anlage dem zuständigen Blitzschutzaufseher.

Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation.

Die Anlagendokumentation ist bei jeder Änderung oder Erweiterung des Blitzschutzsystems nachzuführen.

Dokumentation „Blitzschutzsystem“:

Anmeldung zur Schlussabnahme

Vollzugsmeldung für Mängelbehebung

 

Aufgaben Eigentümerschaft

Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden (Wartung) und jederzeit betriebsbereit sind.

   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
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