gesammtes Kapitel Blitzschutz drucken
Blitzschutzsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.
Werden Bauten und Anlagen, die mit Blitzschutzsystemen versehen sind, geändert oder erweitert, sind die Blitzschutzsysteme den neuen Verhältnissen anzupassen.
Ausführungsvorschriften:
Leitsätze 4022:2008 „Blitzschutzsysteme“ der electrosuisse/SEV
Weisung „Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)" der Kantonalen Feuerpolizei
Aufgaben Anlagenersteller
Aufgrund seiner Ausbildung ist jeder diplomierte Spenglermeister in der Lage, ein vorschriftskonformes Blitzschutzsystem zu erstellen.
|
Der Ersteller dokumentiert Planung und Ausführung und meldet die zur Abnahme bereite Anlage dem zuständigen Blitzschutzaufseher.
Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation.
Die Anlagendokumentation ist bei jeder Änderung oder Erweiterung des Blitzschutzsystems nachzuführen.
Dokumentation „Blitzschutzsystem“:
Anmeldung zur Schlussabnahme
Vollzugsmeldung für Mängelbehebung
|
|
 |
Aufgaben Eigentümerschaft
Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden (Wartung) und jederzeit betriebsbereit sind.