gesammtes Kapitel Blitzschutz drucken
Im Kanton Zürich werden weder an vorgeschriebene noch an freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme Subventionsbeiträge ausbezahlt. Durch das Vorhandensein eines Blitzschutzsystems erfolgt auch keine Reduktion der Gebäudeversicherungsprämie.