GVZ Home
  Feuerpolizei
  Feuerwehr
  Versicherung
   
  Bitte wählen Sie oben den Bereich!
   
Feuerpolizei  ¦ Blitzschutz ¦ Verfahrensabläufe
Drucken
 
 
Verfahrensabläufe - Beteiligte

gesammtes Kapitel Blitzschutz drucken

Die Gemeindefeuerpolizei prüft im Baubewilligungsverfahren, ob ein Gebäude der Blitzschutzpflicht unterstellt ist.

Der Anlagenersteller - ein Spenglermeister - plant das Blitzschutzsystem aufgrund der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und führt die Arbeiten auch aus.

Der Blitzschutzaufseher kontrolliert die Anlage nach Baufortschritt und führt die Schlussabnahme durch.

Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation und führt diese bei Änderungen und Erweiterungen des Blitzschutzsystems nach.

Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass das Blitzschutzsystem in Stand gehalten / gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.

Die Blitzschutzaufseher führen bei allen Blitzschutzsystemen - in der Regel alle 10 Jahre - eine periodische Kontrolle durch. Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems. Die periodischen Kontrollen werden durch die Gemeinden vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht (in der Stadt Zürich dem Polizeiposten gemeldet).

Bei Blitzschlag meldet die Eigentümerschaft den Schaden dem zuständigen Statthalteramt. Aufgrund dieser Meldung schätzt die Gebäudeversicherung den Schaden. Der Blitzschutzaufseher prüft die Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit.

Bei freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen gilt das gleiche Verfahren wie für vorgeschriebene Blitzschutzsysteme.

   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
NutzungsregelungenImpressumcopyright (c) by Gebäudeversicherung Kanton Zürich