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Feuerpolizei  ¦ Brandschutz und Prävention  ¦ Aufgaben der Feuerpolizei
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Aufgaben der Feuerpolizei

Schadenprävention

Für einen guten und effizienten Brandschutz sind im Kanton Zürich über 250 kommunale Brandschutzexperten tätig.
Sie werden ergänzt durch Kantonale Brandschutzexperten, Experten Brandmeldeanlagen und Sprinkler- und automatische Wasserlöschanlagen, nebenamtliche Blitzschutzaufseher, Kaminfeger und weitere Brandschutzexperten.
 

Bewilligungsverfahren

Brandschutzmassnahmen für Gebäude und Anlagen werden durch die Feuerpolizei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens oder durch Sonderbewilligungen festgelegt.  

Aufgaben der Kantonalen Feuerpolizei

Die Kantonale Feuerpolizei befasst sich mit dem Schutz von Personen und Sachwerten durch das Verhindern oder Begrenzen von Bränden sowie das Sicherstellen intakter Flucht- und Rettungswege. Sie widmet sich
  • dem vorsorglichen baulichen Brandschutz,
  • der Förderung des Gefahrenbewusstseins in der Öffentlichkeit,
  • der Ausbildung der kommunalen Brandschutzexperten.
Sie
  • erlässt Brandschutzvorschriften,
  • bestimmt die erforderlichen Brandschutzmassnahmen für Bauten mit erhöhtem Brandrisiko oder grosser Personengefährdung,
  • führt in Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko periodisch oder von Fall zu Fall Kontrollen durch,
  • nimmt neue / geänderte Blitzschutzanlagen ab und kontrolliert sie periodisch auf ihre Funktionsfähigkeit,
  • nimmt neue / geänderte Brandmeldeanlagen und Sprinkler- und Wasserlöschanlagen ab und kontrolliert sie periodisch auf ihre Betriebssicherheit,
  • befindet über die Zulassung von Baustoffen, Bauteilen und technischen Ausrüstungen,
  • befasst sich mit Ausbildungs, Beratungs- und Aufklärungsaufgaben,
  • gewährt Beiträge an Verbesserungen des Brandschutzes.
 
 

Schadenprävention

Für einen guten und effizienten Brandschutz sind im Kanton Zürich über 250 kommunale Brandschutzexperten tätig.
Sie werden ergänzt durch Kantonale Brandschutzexperten, Experten Brandmeldeanlagen und Sprinkler- und automatische Wasserlöschanlagen, nebenamtliche Blitzschutzaufseher, Kaminfeger und weitere Brandschutzexperten.
 

Bewilligungsverfahren

Brandschutzmassnahmen für Gebäude und Anlagen werden durch die Feuerpolizei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens oder durch Sonderbewilligungen festgelegt.  

Aufgaben der Kantonalen Feuerpolizei

Die Kantonale Feuerpolizei befasst sich mit dem Schutz von Personen und Sachwerten durch das Verhindern oder Begrenzen von Bränden sowie das Sicherstellen intakter Flucht- und Rettungswege. Sie widmet sich
  • dem vorsorglichen baulichen Brandschutz,
  • der Förderung des Gefahrenbewusstseins in der Öffentlichkeit,
  • der Ausbildung der kommunalen Brandschutzexperten.
Sie
  • erlässt Brandschutzvorschriften,
  • bestimmt die erforderlichen Brandschutzmassnahmen für Bauten mit erhöhtem Brandrisiko oder grosser Personengefährdung,
  • führt in Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko periodisch oder von Fall zu Fall Kontrollen durch,
  • nimmt neue / geänderte Blitzschutzanlagen ab und kontrolliert sie periodisch auf ihre Funktionsfähigkeit,
  • nimmt neue / geänderte Brandmeldeanlagen und Sprinkler- und Wasserlöschanlagen ab und kontrolliert sie periodisch auf ihre Betriebssicherheit,
  • befindet über die Zulassung von Baustoffen, Bauteilen und technischen Ausrüstungen,
  • befasst sich mit Ausbildungs, Beratungs- und Aufklärungsaufgaben,
  • gewährt Beiträge an Verbesserungen des Brandschutzes.
 
 

   
Letzte Aktualisierung: 03.02.2012  
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