Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht.
Brandschutzvorschriften (Online)
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Die Brandschutzvorschriften stehen Ihnen als Webseiten zum Betrachten oder als PDF-Files zum Ausdrucken oder Herunterladen zur Verfügung. |
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BSV-ONLINE |
Brandschutzvorschriften (Ordner A und B)
Die Brandschutzvorschriften sind auch in gedruckter Version in Form der Ordner A und B erhältlich.
Die Brandschutzvorschriften, Ausgabe 2005, bestehen aus:
| Brandschutzordner A |
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Brandschutzordner B |
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- Gesetz über die Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens (FFG)
- Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
- Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz (VSGB)
- Reglement "Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes"
- Weisung "Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)“
- Weisung "Brandmeldeanlagen (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)"
- Weisung "Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe"
- Weisung "Feuerpolizeiliche Kontrollen"
- Weisung "Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas"
- Weisung "Reinigung von Feuerungsanlagen"
- Weisung "Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)"
- Weisung "Sprinkleranlagen (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)"
- Brandschutznorm
- 18 Brandschutzrichtlinien
- Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren sowie Anhang mit Begriffen und weiteren Bestimmungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
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- 14 Brandschutzerläuterungen
- 7 Brandschutzarbeitshilfen
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Mit dem Erwerb der Ordner A und B bei der Kantonalen Feuerpolizei werden Sie periodisch über Neuerungen orientiert.
Preis:
| Für im Kanton Zürich domizilierte Firmen/Institutionen: |
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Fr. 130.-- (inkl. MWST, Porto und Verpackung) |
Der Ordner B wird nur zusammen mit dem Ordner A abgegeben. Er kann nicht einzeln bestellt werden.
Die CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF“ (Version 09/04) ist im Ordner n i c h t enthalten.
Bezugsort:
Die Brandschutzvorschriften-Ordner A und B sind schriftlich zu bestellen bei:
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerpolizei
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 22 04/05, Fax 044 303 11 20
E-Mail: info@gvz.ch
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Einzelexemplare
| Brandschutznorm, Brandschutzrichtlinien, Brandschutzerläuterungen und Brandschutzarbeitshilfen sowie die CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF" (Version 09/04) sind erhältlich bei: |
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Einzelexemplare der Rechtsgrundlagen
sowie der Ausführungs- und Vollzugsvorschriften
für den Kanton Zürich können Sie
beziehen bei: |
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Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. 031 320 22 22, Fax 031 320 22 99
E-Mail: mail@vkf.ch |
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Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerpolizei
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 22 04/05, Fax 044 303 11 20
E-Mail: info@gvz.ch |
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Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass auf der CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF" (Version 09/04) die Rechtsgrundlagen sowie die Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen des Kantons Zürich n i c h t enthalten sind. |
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Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht.
Brandschutzvorschriften (Online)
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Die Brandschutzvorschriften stehen Ihnen als Webseiten zum Betrachten oder als PDF-Files zum Ausdrucken oder Herunterladen zur Verfügung. |
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BSV-ONLINE |
Brandschutzvorschriften (Ordner A und B)
Die Brandschutzvorschriften sind auch in gedruckter Version in Form der Ordner A und B erhältlich.
Die Brandschutzvorschriften, Ausgabe 2005, bestehen aus:
| Brandschutzordner A |
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Brandschutzordner B |
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- Gesetz über die Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens (FFG)
- Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
- Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz (VSGB)
- Reglement "Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes"
- Weisung "Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)“
- Weisung "Brandmeldeanlagen (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)"
- Weisung "Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe"
- Weisung "Feuerpolizeiliche Kontrollen"
- Weisung "Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas"
- Weisung "Reinigung von Feuerungsanlagen"
- Weisung "Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)"
- Weisung "Sprinkleranlagen (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)"
- Brandschutznorm
- 18 Brandschutzrichtlinien
- Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren sowie Anhang mit Begriffen und weiteren Bestimmungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
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- 14 Brandschutzerläuterungen
- 7 Brandschutzarbeitshilfen
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Mit dem Erwerb der Ordner A und B bei der Kantonalen Feuerpolizei werden Sie periodisch über Neuerungen orientiert.
Preis:
| Für im Kanton Zürich domizilierte Firmen/Institutionen: |
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Fr. 130.-- (inkl. MWST, Porto und Verpackung) |
Der Ordner B wird nur zusammen mit dem Ordner A abgegeben. Er kann nicht einzeln bestellt werden.
Die CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF“ (Version 09/04) ist im Ordner n i c h t enthalten.
Bezugsort:
Die Brandschutzvorschriften-Ordner A und B sind schriftlich zu bestellen bei:
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerpolizei
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 22 04/05, Fax 044 303 11 20
E-Mail: info@gvz.ch
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Einzelexemplare
| Brandschutznorm, Brandschutzrichtlinien, Brandschutzerläuterungen und Brandschutzarbeitshilfen sowie die CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF" (Version 09/04) sind erhältlich bei: |
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Einzelexemplare der Rechtsgrundlagen
sowie der Ausführungs- und Vollzugsvorschriften
für den Kanton Zürich können Sie
beziehen bei: |
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Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. 031 320 22 22, Fax 031 320 22 99
E-Mail: mail@vkf.ch |
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Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerpolizei
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 22 04/05, Fax 044 303 11 20
E-Mail: info@gvz.ch |
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Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass auf der CD-ROM "Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF" (Version 09/04) die Rechtsgrundlagen sowie die Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen des Kantons Zürich n i c h t enthalten sind. |
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