Für die Ausführung von Reinigungsarbeiten an Feuerungsanlagen ist eine Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei (KFP) notwendig. Sie ist für das ganze Kantonsgebiet gültig. Die erteilten Bewilligungen werden periodisch im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Voraussetzung für die Bewilligung ist das Meisterdiplom des Schweizerischen Kaminfegermeister-Verbandes (SKMV).
| Das Bewilligungsgesuch ist mittels Brief zu richten an |
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Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerpolizei
Postfach
8050 Zürich |
Dem Gesuch beizulegen sind:
- das Meisterdiplom des SKMV (Kopie)
- Bestätigung der Handlungsfähigkeit des Gesuchstellers (bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen)
- Dokument, aus dem ersichtlich ist:
- Name und Adresse des Betriebes
- Funktion und Stellung des Gesuchstellers im Betrieb
- Aktuelle Anzahl der beschäftigten Kaminfeger mit Fähigkeitsausweis und der Kaminfegerlehrlinge
- Haben sich zwei Betriebe zusammengeschlossen oder besteht zwischen dem Inhaber des Meisterdiplomes und einem anderen Betrieb eine Zusammenarbeit, hat der Gesuchsteller seine finanzielle und unternehmerische Beteiligung beim anderen Betrieb nachzuweisen.