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Feuerpolizei  ¦ Kaminfegewesen ¦ Entschädigung / Tarif
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Entschädigung / Tarif für die Kontroll-/Reinigungsarbeiten des Kaminfegers
Die Entschädigung ist direkt zwischen Anlageneigentümer/-nutzer und dem Kaminfegermeister festzulegen.

Der Kunde hat Anrecht auf eine detaillierte Zusammenstellung über die ausgeführten Kaminfegearbeiten (z. B. auf der Rechnung).
   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
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