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Kontrolle und Reinigung von Gasfeuerungen
     

Gasbefeuerte Aggregate sind jährlich einmal (raumluftunabhängige Aggregate alle 2 Jahre) durch den Kaminfeger zu kontrollieren (Ziffer 3.1.4 der Weisung „Reinigung von Feuerungsanlagen“); eine Reinigung ist nur vorzunehmen, sofern dies notwendig ist.

Die Kontrolle durch den Kaminfeger bezweckt eine sicherheitstechnische Überprüfung (Kontrolle/Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage inklusive Abgasanlage auf ihre Betriebs-/Gebrauchsfähigkeit und Brandsicherheit). Er kontrolliert

  • den Verschmutzungsgrad (und reinigt - sofern nötig - die Feuerungsanlage);
  • die Korrosion;
  • das Flammenbild;
  • die Abzugsverhältnisse;
  • die Einhaltung der Brandschutzvorschriften (z. B. die Abstände zu brennbaren Materialien);
  • die Frischluftzufuhr, welche gemäss den Gasleitsätzen und den Richtlinien für den Bau und Betrieb von Gasfeuerungen des SVGW gewährleistet sein muss.

 

Für Feuerungsanlagen, bei denen zwecks einwandfreier Kontrolle und allfälliger Reinigung gasführende Teile demontiert werden müssen, ist ein konzessionierter Installateur oder ein Funktionär des Gaswerkes beizuziehen. Dies ist nicht notwendig, sofern der Kaminfeger für das Arbeiten an gasführenden Teilen eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat.

Verschiedene Unfälle (auch mit Todesfolge) zeigen, dass solche Kontrollen nach wie vor notwendig und sinnvoll sind. Immer wieder kommt es vor, dass beispielsweise Abgasleitungen durch Fremdeinwirkungen von aussen verschliessen. Die Kontrolltätigkeit des Kaminfegers ist auch eine Dienstleistung im Interesse der Personen- und Brandsicherheit.

Die Kaminfegegeschäfte werden vom Kaminfegermeister-Verband des Kantons Zürich (KMV-ZH) angehalten, bei Gasfeuerungen den Rapport „Gasfeuerungs-Kontrolle bzw. Reinigung“ auszufüllen. Damit deklariert der Kaminfeger die ausgeführten Arbeiten und orientiert in dieser Form die Eigentümer.

  Das nebenstehende Bild zeigt den Zustand einer Gaswandtherme. Solche Verschmutzungen bzw. Ablagerungen in Gasfeuerungen sind keine Seltenheit.

Als Folge davon ist mit Betriebsstörungen, einer Überbeanspruchung von Material, Abzugsproblemen und lufthygienischer Beeinträchtigung zu rechnen.
             
  Die vorgeschriebene, turnusgemässe Kontrolle / Reinigung der Feuerungsanlagen durch den Kaminfeger schliessen diese Unregelmässigkeiten aus.

 

Weitere Informationen des Kaminfegermeister-Verbandes des Kantons Zürich (KMV-ZH) zu Kontrolle und Reinigung von Gasfeuerungen.

   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
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