Die Anlageneigentümer/-nutzer sind für die regelmässige bzw. turnusgemässe Reinigung der Feuerungsanlagen verantwortlich. Sie beauftragen dazu einen Kaminfeger, welcher über eine Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei zur Reinigung von Feuerungsanlagen verfügen muss.
Der Kaminfeger unterstützt den Anlageneigentümer/-nutzer dahingehend, in dem er auf die fällige Kontrolle / Reinigung seiner Feuerungsanlage hinweist und so dafür sorgt, dass der vorgeschriebene Turnus eingehalten wird.
Entsteht wegen fehlender Reinigung an Feuerungsanlagen ein Schaden, kann die Kantonale Gebäudeversicherung ihre Leistungen kürzen.