Prävention und Intervention sind für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) unverzichtbar. Deshalb werden aus der Brandschutzabgabe (Teil der Versicherungsprämie) Beiträge
- an den Brandschutz für bauliche und technische Massnahmen,
- an Anschaffungen und Bauten der Feuerwehr sowie an die Löschwasserversorgung,
ausgerichtet.
Die GVZ zeigt sich somit nicht nur als Versicherungsanstalt, sondern zeichnet sich durch ihre Präventionsleistungen auch als Sicherheitsanstalt aus.
Statistik über die Beiträge an den Brandschutz
An die Erstellungskosten freiwillig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen wird eine einmalige Subvention gewährt, sofern der Personen- oder Gebäudeschutz dadurch wesentlich verbessert wird und das Gebäude bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert ist.
Subventionsberechtigt sind insbesondere: