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Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes

Prävention und Intervention sind für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) unverzichtbar. Deshalb werden aus der Brandschutzabgabe (Teil der Versicherungsprämie) Beiträge

  • an den Brandschutz für bauliche und technische Massnahmen,
  • an Anschaffungen und Bauten der Feuerwehr sowie an die Löschwasserversorgung,

ausgerichtet.

Die GVZ zeigt sich somit nicht nur als Versicherungsanstalt, sondern zeichnet sich durch ihre Präventionsleistun­gen auch als Sicherheitsanstalt aus.

Statistik über die Beiträge an den Brandschutz

An die Erstellungskosten freiwillig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen wird eine einmalige Subvention gewährt, sofern der Personen- oder Gebäudeschutz dadurch wesentlich verbessert wird und das Gebäude bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert ist.
 

Subventionsberechtigt sind insbesondere:

die Errichtung von
  • Brandmauern
  • Fluchtwegen
 
       
             
der Einbau von
  • Brandmeldeanlagen
  • automatische Löschanlagen

 

       

 

Weitere Details:   Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz (VSBG)
    Reglement der Gebäudeversicherung Kanton Zürich „Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes“
   
Letzte Aktualisierung: 5/16/2012  
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