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Feuerwehr  ¦ Arbeitsgruppe Technik ¦ Antragswesen
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Antragswesen

Berechtigung

Folgende Institutionen bzw. Funktionsträger haben gegenüber der Arbeitsgruppe Technik ein Antragsrecht bezüglich Beschaffung von Feuerwehrmaterial im Sinne des "Pflichtenhefts der Arbeitsgruppe Technik" vom 12. Oktober 2009:

  • Mitarbeiter der Kantonalen Feuerwehr
  • Mitglieder der Arbeitsgruppe Technik
  • Kommandanten von Feuerwehr-Organisationen im Kanton Zürich
  • Vorstand des kantonalen Feuerwehr Verbandes bzw. die Vorstände seiner Bezirkssektionen
  • Geschäftsleitungen von Fachfirmen (Diese Anträge werden nicht in die Geschäftsliste aufgenommen, ansonsten bleiben die Rechte des Antragstellers die gleichen.)

Ablauf

Für Beschaffungen, Neuevaluationen etc. gilt das Antragsprinzip. Der Ablauf ist in einem Flussdiagramm festgehalten. (siehe Pflichtenheft der Arbeitsgruppe Technik).

Anträge sind schriftlich zu formulieren. Dazu ist das Antragsformular zu verwenden. Es muss von einer antragsberechtigten Person handschriftlich unterzeichnet sein.

Jeder Antrag wird zu Handen des Chefs der Kantonalen Feuerwehr beraten und protokolliert.

Der Entscheid über einen Antrag innerhalb der Arbeitsgruppe Technik wird per Abstimmung mit einfachem Mehr ermittelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Chef Kantonale Feuerwehr entscheidet endgültig. Rückkommensanträge seitens des/der Antragsteller/s sind nur zulässig, wenn wichtige neue Tatsachen und Gründe für eine nochmalige Behandlung des Geschäfts sprechen.

Die Kantonale Feuerwehr führt über die Sitzungen Protokoll und bearbeitet sowie archiviert die Anträge.

Zustelladresse:
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Kantonale Feuerwehr
Thurgauerstrasse 56
8050 Zürich
antragkfw@gvz.ch

   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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