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Auftrag der Feuerwehr
  • Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie zur Schadenbekämpfung bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen und Erdbeben verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren die erforderlichen Abwehrmassnahmen.
  • Die Feuerwehr befreit Menschen und Tiere aus Notlagen.
  • Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Oel-, Chemie und Strahlenereignissen.
  • Die Gemeinden können die Feuerwehr auch für andere Aufgaben einsetzen.
  • Jede Feuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern das die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.
   
Letzte Aktualisierung: 9/2/2010   copyright (c) by Gebäudeversicherung Kanton Zürich