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- Der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes ist Versicherungsnehmer. Mit ihm oder einem von ihm bezeichneten Vertreter wickelt die GVZ die Geschäfte ab (Zustellung der Schätzungsanzeige und Prämienrechnung, Auszahlung der Schadenvergütung etc.).
- Sind mehrere Personen Eigentümer eines Gebäudes oder ist der Gebäudeeigentümer im Ausland wohnhaft oder längere Zeit abwesend, ist der GVZ ein Vertreter in der Schweiz mit Vollmacht zu bezeichnen.
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