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Versicherung  ¦ Grundlagen der Versicherung ¦ Abwicklung der Geschäfte
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Abwicklung der Geschäfte
  • Der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes ist Versicherungsnehmer. Mit ihm oder einem von ihm bezeichneten Vertreter wickelt die GVZ die Geschäfte ab (Zustellung der Schätzungsanzeige und Prämienrechnung, Auszahlung der Schadenvergütung etc.).
  • Sind mehrere Personen Eigentümer eines Gebäudes oder ist der Gebäudeeigentümer im Ausland wohnhaft oder längere Zeit abwesend, ist der GVZ ein Vertreter in der Schweiz mit Vollmacht zu bezeichnen.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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