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Versicherung  ¦ Grundlagen der Versicherung ¦ Ausschluss und Vorbehalte
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Ausschluss und Vorbehalte
  • Die GVZ kann Gebäude, die infolge Standort, Konstruktion, Zustand oder Benützung einer besonderen Feuer- oder Explosionsgefahr oder besonderen Gefährdung durch Elementarereignisse ausgesetzt sind, von der Versicherung ganz oder teilweise ausschliessen. Dies aber erst, nachdem der Versicherungsnehmer erfolglos gemahnt worden ist.
  • Für einzelne Gebäudeteile oder einzelne versicherte Ereignisse können Vorbehalte verfügt werden.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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