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Ausschluss und Vorbehalte
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- Die GVZ kann Gebäude, die infolge Standort, Konstruktion, Zustand oder Benützung einer besonderen Feuer- oder Explosionsgefahr oder besonderen Gefährdung durch Elementarereignisse ausgesetzt sind, von der Versicherung ganz oder teilweise ausschliessen. Dies aber erst, nachdem der Versicherungsnehmer erfolglos gemahnt worden ist.
- Für einzelne Gebäudeteile oder einzelne versicherte Ereignisse können Vorbehalte verfügt werden.
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