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Bauzeitversicherung
  • Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von mehr als 50000 Franken muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung über die veranschlagten Baukosten, resp. über die bauliche Wertvermehrung abgeschlossen werden. Nach Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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