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Beginn und Ende der Versicherung
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- Anträge für eine Bauzeitversicherung, Schätzungsgesuche sowie Anmeldungen von Wertvermehrungen sind schriftlich einzureichen.
- Die Versicherungsdeckung beginnt mit Übergabe des Antrags bzw. der Anmeldung. Massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Empfangsbestätigung der GVZ. Ohne Meldung besteht keine Deckung.
- Die Versicherung endet mit dem Abbruch und/oder Totalschaden eines Gebäudes oder dessen Ausschluss aus der Versicherung.
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