GVZ Home
  Feuerpolizei
  Feuerwehr
  Versicherung
   
  Bitte wählen Sie oben den Bereich!
   
Versicherung  ¦ Grundlagen der Versicherung ¦ Prämie
Drucken
 
 
Prämie
  • Der Versicherungsnehmer hat der GVZ pro Kalenderjahr eine Prämie zu entrichten.
  • Die Prämie setzt sich zusammen aus der Versicherungsprämie und der Brandschutzabgabe.
  • Die Mindestprämie pro Gebäude beträgt 10 Franken.
  • Werden die Versicherungswerte aufgrund einer Schätzung angepasst, so wird die Prämiendifferenz für den Rest des Jahres nachbezogen bzw. der zuviel bezahlte Betrag zurückerstattet, falls er über 10 Franken liegt.
  • Prämienschuldner ist, wer zur Zeit der Rechnungsstellung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
  • Bei Handänderungen erfolgt durch die GVZ keine anteilsmässige Abrechnung der Prämie. Eine solche hat direkt zwischen dem ehemaligen und dem neuen Eigentümer zu erfolgen.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
NutzungsregelungenImpressumcopyright (c) by Gebäudeversicherung Kanton Zürich