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Versicherung  ¦ Grundlagen der Versicherung ¦ Schätzung und Versicherungswert
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Schätzung und Versicherungswert
  • Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert.
  • Die Versicherung erfolgt zum Zeitwert, wenn dieser weniger als zwei Drittel des Neuwerts beträgt.
  • Der Versicherungswert wird durch eine Schätzung der GVZ festgelegt (Einzelschätzung) und jährlich der allgemeinen Bauteuerung angepasst.
  • Die GVZ überprüft den Versicherungswert alle 12 bis 15 Jahre und setzt ihn allenfalls neu fest (Revisionsschätzung).
  • Der Versicherungsnehmer kann auf eigene Kosten jederzeit eine neue Schätzung beantragen.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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