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Schätzung und Versicherungswert
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- Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert.
- Die Versicherung erfolgt zum Zeitwert, wenn dieser weniger als zwei Drittel des Neuwerts beträgt.
- Der Versicherungswert wird durch eine Schätzung der GVZ festgelegt (Einzelschätzung) und jährlich der allgemeinen Bauteuerung angepasst.
- Die GVZ überprüft den Versicherungswert alle 12 bis 15 Jahre und setzt ihn allenfalls neu fest (Revisionsschätzung).
- Der Versicherungsnehmer kann auf eigene Kosten jederzeit eine neue Schätzung beantragen.
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