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Versicherungspflicht
  • Die Versicherung ist für alle Gebäude mit einem Wert von mindestens 5000 Franken obligatorisch. Auf Verlangen des Versicherungsnehmers können auch gebäudeähnliche Objekte versichert werden (z.B. offene Bassins, gedeckte Brücken, Klärbecken, Aussichtstürme).
   
Letzte Aktualisierung: 18.06.2013  
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