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Versicherung  ¦ Grundlagen der Versicherung ¦ Wertvermehrung bis CHF 50'000
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Wertvermehrung bis 50'000 Franken
  • Wertvermehrende bauliche Investitionen bis 50 000 Franken werden ohne Schätzung auf schriftliche Anmeldung hin versichert (schon vor Baubeginn möglich). Nach Eingang der Anmeldung stellt die GVZ eine Deckungszusage aus.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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