sind Schäden, die entstanden sind durch
- Feuer, Rauch oder Hitze
- elektrische Energie
- Blitzschlag
- Explosion
- Sprengung sowie abstürzende Luftfahrzeuge oder Flugkörper. Diese Schäden werden nur vergütet, sofern durch Dritte kein Ersatz erfolgt.
Schäden unter 500 Franken gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.