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Feuerschäden

sind Schäden, die entstanden sind durch

  • Feuer, Rauch oder Hitze
  • elektrische Energie
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sprengung sowie abstürzende Luftfahrzeuge oder Flugkörper. Diese Schäden werden nur vergütet, sofern durch Dritte kein Ersatz erfolgt.

Schäden unter 500 Franken gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.

   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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