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Gebäude
  • Versichert ist das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau.
  • Als Gebäude gilt jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und als dauerhafte Einrichtung erstellt wurde.
  • Freistehende Nebengebäude gelten als eigenständige Einheiten und brauchen in jedem Fall eine eigene Gebäudenummer.
  • Auch Bauten in Ausführung gelten als Gebäude. Baumaterialien und Bauteile sind versichert, sobald sie durch endgültigen Einbau Gebäudebestandteil geworden sind.
   
Letzte Aktualisierung: 03.02.2012  
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