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- Versichert ist das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau.
- Als Gebäude gilt jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und als dauerhafte Einrichtung erstellt wurde.
- Freistehende Nebengebäude gelten als eigenständige Einheiten und brauchen in jedem Fall eine eigene Gebäudenummer.
- Auch Bauten in Ausführung gelten als Gebäude. Baumaterialien und Bauteile sind versichert, sobald sie durch endgültigen Einbau Gebäudebestandteil geworden sind.
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