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Mit dem Gebäude versichert sind
  • bauliche Einrichtungen, die normalerweise zu diesem gehören, im Eigentum des Gebäudeeigentümers, des Mieters oder des Pächters stehen und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung des Gebäudes oder erhebliche Einbusse ihres Wertes entfernt werden können.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
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