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- Die Schätzer der GVZ ermitteln zusammen mit dem Versicherungsnehmer oder den von ihm beauftragten Baufachleuten die Schadensumme (Abschätzung).
- Die GVZ teilt dem Versicherungsnehmer schriftlich mit, ob und in welchem Umfang sie das Abschätzungsergebnis anerkennt.
- Der Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt Fr. 500 pro Schadenereignis und Gebäude.
- Feuerschäden unter Fr. 500 gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.
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