GVZ Home
  Feuerpolizei
  Feuerwehr
  Versicherung
   
  Bitte wählen Sie oben den Bereich!
   
Versicherung  ¦ Vorgehen im Schadenfall ¦ Schadenabschätzung
Drucken
 
 
Schadenabschätzung
  • Die Schätzer der GVZ ermitteln zusammen mit dem Versicherungsnehmer oder den von ihm beauftragten Baufachleuten die Schadensumme (Abschätzung).
  • Die GVZ teilt dem Versicherungsnehmer schriftlich mit, ob und in welchem Umfang sie das Abschätzungsergebnis anerkennt.
  • Der Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt Fr. 500 pro Schadenereignis und Gebäude.
  • Feuerschäden unter Fr. 500 gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.
   
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012  
NutzungsregelungenImpressumcopyright (c) by Gebäudeversicherung Kanton Zürich