Benachrichtigen Sie uns im Schadenfall so schnell als möglich.
Zur Schadenmeldung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Notwendige Angaben:
Gebäudeadresse, Schadendatum mit Ursache und Ausmass, Telefonnummer einer Kontaktperson.
Vorkehrungen:
Massnahmen treffen um den Schaden möglichst klein zu halten. Keine Veränderungen vornehmen, welche die Schadenabklärung erschweren.
Hinweise:
Schäden infolge von Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichten Konstruktionen, sowie Schäden an Mobiliar sind der privaten Gebäudewasser- oder Hausratversicherung zu melden.
Sturm- und Hagelschäden an ausgestellten Sonnenstoren werden infolge Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht vergütet.
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| Schadenablehnung Sonnenstoren |
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