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Schadenmeldung

Benachrichtigen Sie uns im Schadenfall so schnell als möglich.

Zur Schadenmeldung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:


Notwendige Angaben:
Gebäudeadresse, Schadendatum mit Ursache und Ausmass, Telefonnummer einer Kontaktperson.

Vorkehrungen:
Massnahmen treffen um den Schaden möglichst klein zu halten. Keine Veränderungen vornehmen, welche die Schadenabklärung erschweren.

Hinweise:
Schäden infolge von Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichten Konstruktionen, sowie Schäden an Mobiliar sind der privaten Gebäudewasser- oder Hausratversicherung zu melden.

Sturm- und Hagelschäden an ausgestellten Sonnenstoren werden infolge Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht vergütet.


Schadenablehnung Sonnenstoren   Schatzung_Online.pdf
   
Letzte Aktualisierung: 03.02.2012  
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