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Blitzschutzwesen

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Brandschutz

Blitzschutzwesen

Blitzschläge verursachen im Kanton Zürich jedes Jahr über 450 Gebäudeschäden. Blitzschutzsysteme, die vorschriftsgemäss erstellt und gut gewartet werden, verhindern zwar keine Einschläge, sie leiten aber den Blitzstrom in den Boden ab und reduzieren so Personen- und Gebäudeschäden.

Die Anlageeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzsysteme bestimmungsgemäss instand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind (Ziffer 5 der VKF-Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»).

Der Blitzschutzaufseher überprüft Blitzschutzsysteme bereits während der Erstellung, da einzelne Anlagenteile wie zum Beispiel ein Fundamenterder einbetoniert oder eingedeckt werden und mit dem Baufortschritt nicht mehr sichtbar sind. Nach erfolgreicher Schlussabnahme durch den Blitzschutzaufseher und nach Vorliegen der Anlagendokumentation, erhält der Eigentümer eine entsprechende Bescheinigung.

Nach einem Blitzschlag erstattet der Eigentümer Meldung an die GVZ. Der Blitzschutzaufseher überprüft in der Folge die Funktionstüchtigkeit des Blitzschutzsystems.

Schadenmeldung

Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme werden in der Regel alle 10 Jahre durch den Blitzschutzaufseher kontrolliert. Sind explosionsgefährdete Bereiche vorhanden oder ist mit speziellen Umwelteinflüssen oder Korrosion zu rechnen, wird das Blitzschutzsystem alle 3 Jahre überprüft. Die periodische Kontrolle vorgeschriebener Blitzschutzsysteme ist für die Eigentümerschaft kostenlos. Nach erfolgter Kontrolle erhält die Eigentümerschaft vom Blitzschutzaufseher einen schriftlichen Zustandsbericht.

Hier finden Sie eine Übersicht der Gemeinden, in denen 2024 die periodische Kontrolle vorgeschriebener Blitzschutzsysteme stattfindet.

Periodische Kontrollen vorgeschriebener Blitzschutzsysteme werden nicht schriftlich angemeldet, sondern vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde angekündigt.

Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme müssen in Eigenverantwortung ebenfalls mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson «Äusserer Blitzschutz» überprüft werden. Den Auftrag dazu hat die Eigentümerschaft zu erteilen, welche auch die Kosten dafür trägt.

Die Abnahme aller Blitzschutzsysteme sowie die periodische Kontrolle vorgeschriebener Blitzschutzsysteme erfolgen durch die GVZ und sind kostenlos. Die periodischen Kontrollen freiwilliger Blitzschutzsysteme erfolgen durch entsprechende Fachleute und müssen durch die Eigentümer sowohl in Auftrag gegeben als auch bezahlt werden.

Es können nur Blitzschutzsysteme an Gebäuden zurückgebaut werden, die nicht blitzschutzpflichtig sind. Der Rückbau eines Blitzschutzsystems erfordert vorgängig ein Gesuch und die schriftliche Zustimmung der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Brandschutz.

GVZ-Informationsblatt «Rückbau Blitzschutzsystem»   
Gesuchsformular für den Rückbau eines Blitzschutzsystems

Zuständig für Fragen im Zusammenhang mit dem Blitzschutzwesen sind die Bezirksverantwortlichen (Blitzschutzaufseher).

Übersicht der Bezirke / Gemeinden im Kanton Zürich

Es wurden keine Kontakte gefunden.

  • Weisung 20.06 - Blitzschutzsysteme

  • VKF-Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»

  • Downloads Blitzschutzsysteme

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