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Schutzziele
Für gewisse Naturgefahren geben Normen und gesetzliche Vorgaben Schutzziele vor. Die empfohlenen Gebäudeschutzziele lassen sich bei Neu- und Umbauten meist mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen erreichen, sofern sie frühzeitig eingeplant werden.
Beratung bei Bauvorhaben
Das Vorgehen und die Zuständigkeit bei einem Bauvorhaben in einem Gefahrenbereich Überschwemmung entnehmen Sie hier.
Schutzziele
Für gewisse Naturgefahren geben Normen und gesetzliche Vorgaben Schutzziele vor. Die empfohlenen Gebäudeschutzziele lassen sich bei Neu- und Umbauten meist mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen erreichen, sofern sie frühzeitig eingeplant werden.
Bestimmung des erforderlichen Hagelschutzes
Beugen Sie Schäden vor und verwenden Sie bei Bau und Reparaturen hagelsichere Materialien. Die GVZ empfiehlt den Einsatz von hagelresistenten Materialien mit mindestens Hagelwiderstand 3, bei grossen Risiken sogar Hagelwiderstand 4. Hagelwiderstand 3 bedeutet, dass ein Bauprodukt der Gebäudehülle bei einem 3 cm Hagelkorn keinen Schaden erleidet.
Informationen zu Schadenarten und Schutzmassnahmen finden Sie hier. Die GVZ bietet Ihnen eine kostenlose Beratung zur Vermeidung von Gebäudeschäden und Umtrieben an. Informationen finde Sie in dieser Broschüre. Gerne können Sie uns kontaktieren.
Hagelschutz – einfach automatisch
Lamellenstoren sind bei Hagel sehr empfindlich und werden schon bei kleinem Hagelkorndurchmesser beschädigt. Mit dem System „Hagelschutz – einfach automatisch“ werden zentral gesteuerte Storen nachhaltig geschützt. Gerne prüfen wir eine finanzielle Beteiligung der GVZ.
Weitergehende Informationen finden Sie in dieser Broschüre. Einen Kurzfilm finden Sie hier. Gerne prüfen wir eine finanzielle Beteiligung der GVZ.
Die GVZ bietet Ihnen eine kostenlose Beratung zur Vermeidung von Gebäudeschäden und Umtriebe an. Kontaktieren Sie uns.
naturgefahren@gvz.ch / Telefon 044 308 21 55
Broschüre «Naturgefahrensicher planen und bauen»