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Als Eigentümer können Sie Ihr Gebäude mit einfachen Massnahmen schützen. Hier erfahren Sie wie.
Beratung bei Bauvorhaben
Das Vorgehen und die Zuständigkeit bei einem Bauvorhaben in einem Gefahrenbereich Überschwemmung entnehmen Sie hier.
Beratung nach Schaden
Schäden und Umtriebe lassen sich vermeiden. Wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns.
Beiträge an Objektschutzmassnahmen
Die GVZ kann bei bestehenden Gebäuden finanzielle Unterstützung an Gebäudeschutzmassnahmen gegen Überschwemmungsschäden sprechen.
Die Voraussetzungen entnehmen Sie dem Reglement und das Gesuchformular erhalten Sie hier.
Im Hagelschutzregister finden Sie geprüfte Produkte und deren Hagelwiderstandsfähigkeit. Der Einsatz von hagelresistenten Materialien mit mindestens Hagelwiderstand 3 bietet bereits einen guten Schutz. Hagelwiderstand 3 bedeutet, dass ein Bauprodukt der Gebäudehülle bei einem 3 cm Hagelkorn keinen Schaden erleidet. Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre.
Mit dem System „Hagelschutz – einfach automatisch“ werden zentral gesteuerte Storen nachhaltig geschützt. Bei grösseren Industrie-, Geschäfts- und Bürogebäuden prüfen wir gerne eine Beitragsmöglichkeit der GVZ. Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre sowie im Reglement.
Video zu "Hagelschutz - einfach automatisch"
Innerhalb einer knappen Minute werden das Produkt „Hagelschutz – einfach automatisch“ und seine Vorteile erklärt.
Die GVZ bietet Ihnen eine kostenlose Beratung zur Vermeidung von Gebäudeschäden und Umtrieben an. Kontaktieren Sie uns.
naturgefahren@gvz.ch / Telefon 044 308 21 55
Broschüre «So schützen Sie sich und Ihr Haus vor Naturgefahren»