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Der Bereich Grundlagen und Entwicklung ist für die Alarmübertragung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen auf die Einsatzleitzentrale zuständig und prüft, ob alle dazu notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Zudem erteilt die Abteilung Feuerwehr die Bewilligung zur Auf- und Abschaltung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen.
Als gesetzliche Grundlage dient die Weisung 30.25 «Alarmübertragung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen».
Ausserdem erhebt der Bereich Grundlagen und Entwicklung die jährlich wiederkehrenden Alarmierungsgebühren von Alarmübertragungsanlagen gemäss «Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr».
Die Temporäre Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen von mehr als 24 Stunden und der Wechsel des Anbieters für Alarmübermittlungsdienste müssen mittels Web-Workflow unter https://gma.feuerwehr-gvz.ch gemeldet werden. Bitte beachten Sie dazu die GVZ-Faktenblätter «Temporäre Ausserbetriebsetzung Brandmeldeanlagen» und «Temporäre Ausserbetriebsetzung Sprinkleranlagen» sowie alle Informationen rund um das Thema Betriebsbereitschaft von Technischen Brandschutzanlagen.
Bereichsleiter Grundlagen und Entwicklung Feuerwehr
044 308 22 32
vasco.avanzini@gvz.ch
Systemtechniker Alarmierung & Applikationen Feuerwehr
044 308 22 29
william.ihde@gvz.ch
Sachbearbeiter Alarmierung, Systeme & Applikationen Feuerwehr
044 308 22 38
michael.messmer@gvz.ch