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Der Technische Brandschutz umfasst alle technischen Einrichtungen und Massnahmen, mit welchen im Brandfall - abgestimmt auf den baulichen Brandschutz - die gesetzlichen Schutzziele (Personen- und Sachwertschutz) erreicht werden müssen.
Der Technische Brandschutz besteht aus unterschiedlichen, eigenständigen Anlagen und Systemen; er greift aber auch in die Gebäudetechnik sowie in die Betriebsprozesse ein. Technische Brandschutzeinrichtungen decken ein vielseitiges Aufgabenspektrum ab, wie:
Es können Konflikte mit anderen Betriebsinteressen entstehen (z. B. Produktionssicherheit, Einbruchschutz). Daher sind eine frühzeitige, interdisziplinäre Planung und eine umfassende Dokumentation zwingend erforderlich. Als Grundlage für diese Planung dient das Brandschutzkonzept. Zusätzlich muss für gewisse technische Einrichtungen die Einhaltung der Schutzziele mittels Nachweisverfahren aufgezeigt werden. Während der Ausführung müssen sowohl die Koordination unter den betroffenen Gewerken als auch die Qualitätssicherung gewährleistet werden.
Im Gegensatz zum Baulichen Brandschutz kann die Betriebsbereitschaft von Technischen Brandschutzeinrichtungen nur mittels regelmässigen integralen Tests überprüft und sichergestellt werden. Bei betrieblichen oder baulichen Veränderungen muss der Technische Brandschutz laufend neu beurteilt und bei Bedarf angepasst werden.
Technische Brandschutzeinrichtungen haben bestimmungsgemäss zu funktionieren. Während einer vorübergehenden Ausserbetriebsetzung Technischer Brandschutzeinrichtungen (wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehraufzügen, Brandfallsteuerungen) müssen die Schutzziele mittels Sicherheitsmassnahmen gleichwertig erfüllt werden. Das Festlegen solcher Sicherheitsmassnahmen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümer- und Nutzerschaft.
Zur Ermittlung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen empfiehlt Ihnen die GVZ die folgende Vorgehensweise:
Die vorübergehende Ausserbetriebsetzung folgender Technischer Brandschutzeinrichtungen sind vorgängig u.a. der Einsatzleitzentrale (ELZ) sowie der Ortsfeuerwehr zu melden:
Über die Wiederinbetriebsetzung der Brandmelde- und Sprinkleranlage nach Abschluss der Arbeiten sind u.a. die Einsatzleitzentrale (ELZ) sowie die Ortsfeuerwehr zu informieren.
Bitte beachten Sie im Weiteren die GVZ-Faktenblätter über die Betriebsbereitschaft von Technischen Brandschutzanlagen.