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Versichert ist das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau.
Mitversichert sind bauliche Einrichtungen, die normalerweise zum Gebäude gehören und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung des Gebäudes oder erheblicher Einbusse ihres Wertes entfernt werden können; beispielsweise Kücheneinrichtungen in Wohnhäusern, Kachelöfen, Wandschränke, Solarenergieanlagen, Liftanlagen oder Rolltreppen für den Personentransport.
In der Abgrenzungsrichtlinie Gebäude – Fahrhabe sind spezielle Regelungen für Wohnhäuser und Wohnungen, kollektive Haushaltungen (z.B. Hotels, Kantinen, Spitäler Heime) industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude beschrieben.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Abgrenzungsrichtlinie.