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Am 28. August 2026 richteten Hagelschlag, heftige Sturmböen und Starkregen im Kanton Zürich zahlreiche Gebäudeschäden an.
Das Unwetter zog am Freitagmorgen aus westlicher Richtung über die Gebiete rund um Bülach, Rorbas, Freienstein, Embrach, Dättlikon, Neftenbach, Seuzach, Dinhard und Rickenbach (nicht abschliessend). Stark betroffen war zudem die Stadt Winterthur.
Die meisten Schäden betreffen Dächer, Ziegel, zerschlagene Oberlichter oder Dachfenster. Hinzu kommen viele Schäden an Photovoltaikanlagen oder Storen.
An einigen Stellen wurden Hagelkörner mit einem Durchmesser von 4 bis 6 Zentimeter gemessen. Regional starke Windeffekte haben den Hagelschlag zusätzlich verstärkt.
Ein Gebäudeschaden muss der GVZ gemeldet werden:
Folgende Massnahmen sind zu treffen:
Weitere Informationen: www.gvz.ch --> Vorgehen im Schadenfall
Hinweis: längere Bearbeitungszeiten
Das hohe Schadenaufkommen kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Wir danken Kundinnen und Kunden für ihr Verständnis. Die GVZ ist bemüht, die Schäden rasch und unkompliziert abzuwickeln. Zur möglichst speditiven Bearbeitung eingegangener Schadenmeldungen sowie die Schadenaufnahme und -abwicklung hat die Abteilung Versicherung zur Unterstützung Personal aus anderen Abteilungen sowie Schätzerinnen und Schätzer anderer Bezirke hinzugezogen.
Aktuelles
31.08.2026: Die GVZ stuft das Ereignis auf ein Massenschadenereignis hoch und hat zur speditiven Bearbeitung die Schadenorganisation hochgefahren. Die GVZ verfügt zur Schadenregulierung über genügend finanzielle Mittel, sodass die Prämie trotz dieses Ereignisses stabil gehalten werden kann.
| Eingegangene Schadenmeldungen | 11'600 |
| Erwartete Anzahl Schäden | 15'000 |
| Erwartete Schadensumme | rund CHF 200 Mio. |
Stand: 31.08.2026, 10.00 Uhr
Die Zahlen sind vorläufig und werden laufend aktualisiert. Nächste Aktualisierung: 01.09.2026, 10.00 Uhr
Aktuelles
31.08.2026: Aktualisierte Berechnungen und weitere Schadenabschätzungen zeigen, dass das Schadenausmass deutlich grösser ist als zunächst angenommen. Die GVZ stuft das Ereignis auf ein Massenschadenereignis hoch und hat zur speditiven Bearbeitung die Schadenorganisation hochgefahren. Die GVZ verfügt zur Schadenregulierung über genügend finanzielle Mittel, sodass die Prämie trotz dieses Ereignisses stabil gehalten werden kann.
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