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Unwetter

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Hagelzug vom 28.08.2026

Am 28. August 2026 richteten Hagelschlag, heftige Sturmböen und Starkregen im Kanton Zürich zahlreiche Gebäudeschäden an. 

Das Unwetter zog am Freitagmorgen aus westlicher Richtung über die Gebiete rund um Bülach, Rorbas, Freienstein, Embrach, Dättlikon, Neftenbach, Seuzach, Dinhard und Rickenbach (nicht abschliessend). Stark betroffen war zudem die Stadt Winterthur.
Die meisten Schäden betreffen Dächer, Ziegel, zerschlagene Oberlichter oder Dachfenster. Hinzu kommen viele Schäden an Photovoltaikanlagen oder Storen.An einigen Stellen wurden Hagelkörner mit einem Durchmesser von bis zu 8 Zentimetern gemessen. Regional starke Windeffekte haben den Hagelschlag zusätzlich verstärkt.

Ein Gebäudeschaden muss der GVZ gemeldet werden:

  • über das Onlineschadensformular oder telefonisch an die kostenlose Schaden-Hotline 0800 442 442 
     
  • Dokumentation
    Bitte dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig mit Fotos, bevor Sie Notmassnahmen einleiten oder den Schaden beheben lassen. 
     
  • Notmassnahmen
    Um Folgeschäden zu verhindern, leiten Sie Not- bzw. Sofortmassnahmen ein. Diese können ohne Einwilligung der GVZ erfolgen: Decken Sie offene oder beschädigte Bereiche ab, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Führen Sie notwendige Reinigungs- und Trocknungsarbeiten durch. Ausser im Zusammenhang mit diesen notwendigen Notmassnahmen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, welche die Schadenabklärung erschweren.
     
  • Gesamtschäden bis CHF 10'000.- direkt beheben
    Gesamtschäden bis CHF 10'000.- wie beschädigte Fenster, Dachfenster, Oberlichter, partielle Schäden an Ziegeldächern und zerstörte Lamellenstoren (über die rein optische Beschädigung hinaus) können direkt behoben werden. Bitte begleichen Sie nach Abschluss der Reparatur die Rechnung und senden Sie die Rechnungskopie zusammen mit der Fotodokumentation und unter Angabe der Schadennummer an:
    schaden@gvz.ch oder GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Schaden, Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich.
     
  • Gesamtschäden über CHF 10'000.-
    Holen Sie bei Gesamtschäden, die über den Betrag von CHF 10'000.- hinausgehen, Offerten beim Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens ein. Senden Sie die Offerte zusammen mit der Schadendokumentation und unter Angabe der Schadennummer an:
    schaden@gvz.ch oder GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Schaden, Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich.Die GVZ prüft die Unterlagen schnellstmöglich und zahlt Ihren Schaden bis zur Summe von CHF 50'000 möglichst auch ohne Besichtigung vor Ort direkt aus.
     
  • Schäden an PV-/Solaranlagen
    Holen Sie bei Schäden an PV-/Solaranlagen in jedem Fall Offerten beim Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens ein. Senden Sie die Offerte zusammen mit der Schadendokumentation und unter Angabe der Schadennummer an:
    schaden@gvz.ch oder GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Schaden, Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich. Die GVZ prüft die Unterlagen schnellstmöglich und zahlt Ihren Schaden bis zur Summe von CHF 50'000 möglichst auch ohne Besichtigung vor Ort direkt aus.
     
  • Festlegung der Schadenhöhe
    Die GVZ schätzt den Schaden aufgrund der eingereichten Unterlagen und teilt dem Versicherten schriftlich mit, in welchem Umfang sie den Schaden übernimmt. Bis zu einer Gesamtschadensumme von CHF 50'000.- erfolgt dies möglichst auch ohne Besichtigung vor Ort.
     
  • Beauftragung
    Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Für die Vergabe der Reparaturarbeiten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. 
     
  • Zeitraum für die Schadenmeldung
    Die Eigentümerschaft hat den Schaden unverzüglich zu melden, spätestens aber innerhalb eines Jahres. 
     
  • Zeitraum für die Schadenbehebung
    Der Schaden ist in der Regel innerhalb zweier Jahre zu beheben. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf maximal vier Jahre verlängert werden. Der Schaden ist in der Regel innerhalb zweier Jahre zu beheben. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf maximal vier Jahre verlängert werden. 
     
  • Zusätzliche Schäden / Mehrkosten
    Werden im Zuge der Schadenbehebung weitere Schäden oder voraussichtliche Mehrkosten festgestellt, so sind diese der GVZ umgehend zu melden. 
     
  • Abwicklung von Zahlungen
    Die Rechnungen sind von der Eigentümerschaft direkt zu begleichen. Nach Behebung der Schäden ist der GVZ eine Kostenaufstellung unter Angabe der Schadennummer, alle Rechnungskopien und Angaben zur Auszahlung einzureichen. 
     
  • Selbstbehalt
    Bei Elementarschäden beträgt der Selbstbehalt 500 Franken pro Schadenereignis und Gebäude. 

Bleiben Sie mit uns in Kontakt: Tel. 0800 442 442 oder schaden@gvz.ch.

Im vorliegenden Dokument werden häufig gestellte Fragen von Kundinnen und Kunden beantwortet. Das Dokument wird laufend ergänzt.

  • Fragen und Antworten (PDF)

Nach dem Hagelzug vom 28. August 2026 führte die GVZ sechs Informationsveranstaltungen für Kundinnen und Kunden in Winterthur, Bülach, Buchs, Seuzach und Embrach durch. Ziel war es, unsere Kundinnen und Kunden, über das weitere Vorgehen zu orientieren und die Betroffenen möglichst rasch handlungsfähig zu machen.

  • Präsentation Informationsanlass
  • Informationsblatt
  • Vorsicht bei Angeboten für Schadenschätzungen
    Aktuell bieten Firmen Geschädigten Schadenschätzungen an und erwecken dabei den Eindruck, im Auftrag der GVZ zu andeln. Wichtig: Die GVZ beauftragt keine externen Firmen mit Schadenschätzungen.
     
  • Vorsicht mit Vorauszahlungen für Handwerksarbeiten
    Nach dem Unwetter vom 28. August versuchen Personen, die hohe Nachfrage nach Handwerksbetrieben auszunutzen. Seien Sie bei vermeintlich guten Angeboten besonders vorsichtig.
    Typische Warnsignale sind: 
    • Die Firma hat keinen Sitz in der Schweiz.
    • Sie werden unter Zeitdruck gesetzt.
    • Oftmals wird Barzahlung verlangt.
    • Vorauszahlung​​

      Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 1. September 2026
  • Die GVZ stuft das Ereignis auf ein Massenschadenereignis hoch und hat zur speditiven Bearbeitung die Schadenorganisation hochgefahren. Die GVZ verfügt zur Schadenregulierung über genügend finanzielle Mittel, sodass die Prämie trotz dieses Ereignisses stabil gehalten werden kann.
     
  • Hinweis: längere Bearbeitungszeiten
    ​​​​​​​Das hohe Schadenaufkommen kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Wir danken Kundinnen und Kunden für ihr Verständnis. Die GVZ ist bemüht, die Schäden rasch und unkompliziert abzuwickeln. Zur möglichst speditiven Bearbeitung eingegangener Schadenmeldungen sowie die Schadenaufnahme und -abwicklung hat die Abteilung Versicherung zur Unterstützung Personal aus anderen Abteilungen sowie Schätzerinnen und Schätzer anderer Bezirke hinzugezogen. 

Kontakt und weitere Informationen

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