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Datum: 08.12.2021
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich hat die Löhne ihrer Angestellten auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern analysiert und das Resultat durch eine unabhängige Revisionsstelle überprüfen lassen. Das Prüfresultat zeigt, dass bei der GVZ keine Lohnunterschiede gemacht werden.
Das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Revisionsstelle überprüfen zu lassen.
Die GVZ führte die Analyse in Bezug auf das Geschlecht nach dem Standardanalysenmodell des Bundes im Sommer 2021 durch. Einbezogen wurden die Löhne aller GVZ-Mitarbeitenden, davon 33,6% Frauen und 66,4% Männer.
Die beauftragte Revisionsstelle bestätigt der GVZ, dass die Lohngleichheit in allen Belangen den Anforderungen gemäss Art 13d GIG und Art. 7 der Verordnung über die Überprüfung entspricht und die GVZ keinen Geschlechtereffekt bzw. Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern aufweist.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 120 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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