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Datum: 01.08.2020
Am Nationalfeiertag werden zu Ehren der Schweiz Feuerwerke gezündet. Da die meisten offiziellen 1. August-Feuerwerke und -Feiern dieses Jahr abgesagt wurden, könnten umso mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva gehen deshalb davon aus, dass es vermehrt zu gefährlichen Situa tionen kommen könnte. Darum ist es umso wichtiger, sich an die Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August zu halten.
Jedes Jahr um den 1. August verletzen sich in der Schweiz gemäss UVG-Unfallstatistik rund 110 Personen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen am 1. August gehören Verbrennungen, vor allem von Händen und Fingern (37%), und Gehörschäden (22%).
Da die meisten offiziellen Feiern und Feuerwerke zum 1. August in diesem Jahr aufgrund der Corona - Pandemie abgesagt werden mussten, befürchten die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva, dass es in diesem Jahr vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte, wenn mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Unachtsames und fahrlässiges Verhalten sind dabei die Hauptursachen für Unfälle.
So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich deshalb bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen. Vom Basteln von Eigenkreationen wird dringend abgeraten. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.
Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.
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