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BRANDSCHUTZ-NEWS

GRILLSAISON

 

Was ein Grillfest werden sollte, endet gelegentlich fatal. Unsachgemässer Umgang mit Grillgeräten führt immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen. Unachtsamkeit und falsches Vorgehen sind meist schuld daran.

Lassen Sie sich die Freude nicht durch einen unliebsamen Zwischenfall verderben. Unterschätzen Sie aber nicht die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen. Die Gefahren werden deutlich, wenn man an die hohen Temperaturen (Gasflamme 800 °C oder Holzkohle 500 °C) denkt.

Für ungetrübte Freuden beim Grillieren beachten Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise.

  • Das Grillgerät muss standsicher auf einer ebenen nicht brennbaren Unterlage platziert werden. Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
  • Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen und instruieren Sie Kinder im Umgang mit Feuer - dies gilt auch bei Grillfesten.

Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Brand ausbrechen, handeln Sie nach dem Grundsatz:
Alarmieren (Feuerwehr Tel-Nr. 118)   -   Retten   -   Löschen

Die GVZ  Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) wünschen Ihnen eine schöne und brandfreie Grillsaison.

  • Konsultieren Sie unbedingt vor der Inbetriebsetzung des Grillgeräts die Gebrauchsanweisung des Herstellers und machen Sie sich mit den Sicherheitsvorschriften vertraut.
  • Prüfen Sie nach der Winterpause die Dichtigkeit der gasführenden Verbindungsleitungen (z. B. durch Aufbringen von schaumbildenden Mitteln).
  • Ersetzen Sie den Gasschlauch, sollte er brüchige Stellen aufweisen.
  • Beachten Sie die Rondelle mit den Sicherheitshinweisen auf der Gasflasche.

Sicherheit

  • Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr. Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden an. Deshalb dürfen Gasflaschen nie in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.
  • Verwenden Sie den Gasgrill nur im Freien.

Bei Gasgeruch

  • Rauchen Sie nicht und machen Sie kein Feuer.
  • Unterlassen Sie das Betätigen von elektrischen Schaltern, Geräten oder Klingeln.
  • Den Hahn der Gasflasche und des Verbrauchsapparates sofort schliessen - anschliessend gut lüften und eventuell die Feuerwehr alarmieren Tel.-Nr. 118.

Ausländische Gasgrills und ausländische Gasflaschen

Gasgrills oder Gasflaschen, die im Ausland gekauft werden, weisen gegenüber in der Schweiz gehandelten Produkten Abweichungen auf - insbesondere die Druckregler von Gasflaschen. So können Druckregler und Gasflasche nicht absolut dicht miteinander verschraubt werden. In der Folge kann Gas austreten und es kommt beim kleinsten Funken zu einem Brand.

    

Anzündemittel

  • Im Umgang mit flüssigem Anzündmittel ist grösste Vorsicht geboten. Dieses darf wegen der hohen Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden.
  • Verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle vorzugsweise einen Anzündkamin. Das rohrförmige Gerät, das im Fachhandel angeboten wird, funktioniert ohne Anzündflüssigkeit.

Asche

  • Die Asche kann länger als einen ganzen Tag nachglühen. Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren Behälter
    aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes zu belassen. 
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