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1. August

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BRANDSCHUTZ-NEWS

1. August

Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern, bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer wieder. Daher werden jedes Jahr am 1. August für viele Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet.

Feuerwerk Gefahr
Unkorrektes und unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz zu schweren Unfällen und Bränden. Besonders Kinder und Jugendliche sind sich der Gefahr nicht bewusst. Viel Leid und hohe Kosten wären durch richtiges Verhalten vermeidbar.

Feuerwerkskörper enthalten min­destens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Ener­gie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wir­kungen zu erzeugen.

  • Das Rauchverbot in Verkaufslokalen und bei Verkaufsständen mit Feuerwerk ist unbedingt einzuhalten.
  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuer­werks­kör­pern beraten.

Anforderungen an die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk: VKF-Brandschutzrichtlinie «Gefährliche Stoffe» (ab S. 15, Pkt. 11 Pyrotechnische Gegenstände)

Feste zum Nationalfeiertag enden gelegentlich mit einem Brand. Für ungetrübte Festfreude empfiehlt sich:

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuer­werks­kör­pern beraten.
  • Lagern Sie Feuerwerk an einen kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung rechtzeitig (am besten noch bei Tageslicht). Beachten Sie die Hinweise darauf sorgfältig.
  • Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
    Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richti­gen Umfang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
  • Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Gebäuden, Wäldern und Menschenan­sammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen.
    Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Ge­treide­feldern ab.
  • Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf dem Festplatz vor Funkenwurf.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach fünf Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Geben Sie den „Blindgänger“ dem Verkaufs­ge­schäft zurück.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn.
  • Schützen Sie Ihr Gebäude und Ihre Wohnung von „fehlgeleiteten Raketen“, indem Sie die Fenster schliessen und die Son­nenstoren hochziehen.
  • Es ist für einen angemessenen Abstand zu Gebäuden zu sorgen.
  • Das Feuer ist bis zum vollständigen Erlöschen zu beaufsichtigen.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), Bern, stellt Ihnen das Merkblatt "Feuerwerk" zur Verfügung. Für Bestellungen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an:

Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern

Telefon:  031 320 22 20            Telefax:          031 320 22 99
E-Mail:   mail@bfb-cipi.ch     Homepage:   www.bfb-cipi.ch

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