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Datum: 30.07.2019
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva haben die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt, um den Nationalfeiertag ohne erhöhte Gefährdung geniessen zu können. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nicht ungefährlich: Um den 1. August herum verletzen sich jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern.
Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt.
Feuerwerke sind in der Schweiz in vier Kategorien mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal darüber instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung lesen. Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen. Deshalb wird generell davon abgeraten, selber Feuerwerk herzustellen.
So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Ursache für Unfälle ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um Brände oder Verletzungen zu vermeiden, sind folgende Empfehlungen zu beachten.
Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG..
Ansprechpersonen für Medien
Rolf Meier, Medienstelle BfB, 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch
Nicolas Kessler, Medienstelle BFU, 031 390 21 16, medien@bfu.ch
Natascha Obermayr, Mediensprecherin Suva, 041 419 59 10, natascha.obermayr@suva.ch