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Medienmitteilung

BFB-Verhaltenstipps für ein gefahrloses 1. August Feuerwerk

Datum: 30.07.2019

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva haben die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt, um den Nationalfeiertag ohne erhöhte Gefährdung geniessen zu können. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nicht ungefährlich: Um den 1. August herum verletzen sich jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern.

Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt.
Feuerwerke sind in der Schweiz in vier Kategorien mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal darüber instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung lesen. Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen. Deshalb wird generell davon abgeraten, selber Feuerwerk herzustellen.
So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Ursache für Unfälle ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um Brände oder Verletzungen zu vermeiden, sind folgende Empfehlungen zu beachten.
Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese.
  • Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
  • Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
  • Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
  • Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
  • Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
  • Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks.
  • Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG..


Ansprechpersonen für Medien

Rolf Meier, Medienstelle BfB, 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch
Nicolas Kessler, Medienstelle BFU, 031 390 21 16, medien@bfu.ch
Natascha Obermayr, Mediensprecherin Suva, 041 419 59 10, natascha.obermayr@suva.ch

Anhänge

  • 1_August_2019_V3-0_d

    PDF (228.56 KB)
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