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Datum: 21.10.2020
Draussen grillen und frieren mögen die wenigsten. Deshalb darf der Gasgrill nun in den Winterschlaf. Die BFB Beratungsstelle für Brandverhütung zeigt, wie Sie Gasflaschen richtig und sicher überwintern.
Es empfiehlt sich, Gasflasche und Grillgerät voneinander getrennt zu überwintern. Wichtig ist, alle Ventile fest zu verschliessen und die Sicherheitskappe auf das Ventil zu setzen. Während Grillgeräte oft in Kellern, Garagen oder Schuppen aufbewahrt werden, ist der ideale Lagerort für Gasflaschen ein überdachter Platz im Freien. Die Behälter müssen immer so platziert werden, dass sich eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen ansammeln kann. Das für den Grill verwendete Gas (Butan und Propan) ist schwerer als die Luft und sinkt deshalb in Vertiefungen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind.
Die Lagerung von Gasflaschen in geschlossenen Räumen insbesondere in Untergeschossen kann sehr gefährlich werden. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, reicht bereits ein kleiner Funke, zum Beispiel durch das Betätigen des Lichtschalters, um eine Explosion auszulösen. Lagern Sie die Gasflaschen nur in gut durchlüfteten Bereichen. Vergewissern Sie sich stets, ob der Flaschenhahn richtig verschlossen und dicht ist. Ein leises Zischen beim Flaschenhahn deutet auf ein undichtes Ventil hin und sollte durch eine Fachperson überprüft werden.
Sicherheitstipps der BFB im Überblick
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
T +41 (0)31 320 22 82, media@bfb-cipi.ch