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BRANDSCHUTZ-NEWS
Fasnachtszeit - Brandgefahr

Fasnacht ist Jubel, Trubel, Heiterkeit: Die Sorgen des Alltags vergessen, die Narrenzeit unbeschwert geniessen.

Doch die Fasnachtszeit ist in Bezug auf Brandgefahren nicht zu unterschätzen. Dekorationen oder der sorglose Umgang mit Raucherwaren, Kerzen und Feuerwerk sowie leicht brennbare Kostüme bergen ein bedeutendes Brandrisiko. Jedes Jahr sind Fasnächtlerinnen und Fasnächtler in Brandschäden involviert oder sie ziehen sich teilweise schwere Verbrennungen zu.

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich / Brandschutz und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) wünschen Ihnen eine brandfreie und stimmungsvolle Fasnachtszeit.

Brandverhütung beginnt mit den Vorbereitungen. Leicht brennbare Dekorationsmaterialien wie Stroh, ungeschältes Schilf oder Tannenreisig dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht verwendet werden. Ebenso sind Materialien, die im Brandfall giftige Gase entwickeln oder brennend abtropfen nicht zulässig.

Dekorationen aus Papier wie Girlanden, Luftschlangen, Lampenverkleidungen und Wandbeläge sind mit einem geeigneten Flammen hemmenden Mittel zu behandeln.

Während der Fasnachtszeit sind die Festsäle meist stark belegt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Fluchtwege und Ausgänge klar gekennzeichnet sind und nicht durch Dekorationen verdeckt werden.

Fluchtwege müssen das schnelle Verlassen des Gebäudes jederzeit gewährleisten.

Notausgänge dürfen niemals durch Gegenstände verstellt oder gar verschlossen werden. Sicherheitsbeleuchtungen sind auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.

VKF-Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz»

Bei Fasnachtskostümen, Masken/Larven und Perücken ist Phantasie gefragt. Es gilt aber zu bedenken, dass fast alle Textilien brennbar sind und bereits durch eine Zigarette, Kerze oder Funken in Brand geraten können.

Besonders leicht entflammbar sind in der Regel leichte und luftige Gewebe aus Naturfasern oder synthetischen Materialien. Tüll- und Nylonstoffe schmelzen beim Abbrennen und verursachen dabei oft schwerste Hautverbrennungen. Leicht brennbare Fasnachtskostüme sind mit einem geeigneten Flammen hemmenden Mittel zu imprägnieren. Die Behandlung ist nach dem Waschen zu wiederholen. Wiegen Sie sich nicht in falscher Sicherheit und erkundigen sich vor dem Tragen eines Kostüms nach dessen Brennbarkeit.

Brennbarkeit von Stoffen
Die Brennbarkeit von Stoffen kann gemäss nachstehendem Vorgehen grob abgeschätzt werden:

  • Kleine Probe des Materials (Stoffstreifen) an einem brandsicheren Ort aufhängen und während 15 Sekunden am untern Rand mit einem Streichholz beflammen.
  • Brennt die Probe nach Entfernen der Flamme weiter bzw. vollständig ab, handelt es sich um einen leicht brennbaren Stoff. Dieser ist mit einem Flammen hemmenden Mittel zu imprägnieren.

Flammen hemmende Mittel sind in Farbwarenläden oder Drogerien erhältlich.

Kinder sind auch in der Fasnachtszeit begeistert vom Feuerwerk. Begeisterung allein ist aber gefährlich.

Durch Verbote allein lässt sich die Gefahr nicht bannen. Vielmehr sollen Kinder durch Eltern und Erzieher zum Umgang mit Feuer, Feuerwerk und Feuergefahren aufgeklärt werden.

Für Bestellungen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an:

Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Bundesgasse 20/Postfach 8576
3001 Bern

Telefon:  031 320 22 20
E-Mail:    mail@bfb-cipi.ch
www.bfb-cipi.ch

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