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QR-Rechnung/E-Rechnung

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QR-Rechnung Und E-Rechnung

Alles Wichtige zu Zahlungen an die GVZ

Per 1. Januar 2022 hat die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich die QR-Rechnung eingeführt. Sämtliche Zahlungen an die GVZ werden ausschliesslich anhand der Angaben auf der QR-Rechnung getätigt. Zahlungen an die GVZ, die nicht mit dem QR-Einzahlungsschein erfolgen, können seit 30. September 2022 durch die Finanzinstitute nicht
mehr verarbeitet werden und der Rechnungsbetrag wird automatisch zurückvergütet. Dies betrifft auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, die auf der Basis eines orangen GVZ-Einzahlungsscheins eingerichtet wurden.

E-Rechnung — schnell, sicher und papierlos bezahlen
Sie können Rechnungen der GVZ auch elektronisch empfangen und begleichen. Das Eingeben der Referenznummer entfällt – Sie sparen Zeit und Papier und sind vor Spam und Phishing geschützt. Ob Jahresprämie, Gebäudeschätzungskosten oder Bauzeitversicherung: Mit der Registrierung für die E-Rechnung erhalten Sie unsere Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking.

Hinweis: Die E-Rechnung ist freiwillig. Für den Erhalt der E-Rechnung aktivieren Sie im E-Banking-Portal in der Liste der Rechnungssteller die «Gebäudeversicherung Kanton Zürich».

 

Weitere Informationen zur QR-Rechnung

Ende Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Harmonisierung und Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der Kreislauf von der Fakturierung bis hin zur Zahlung und Avisierung wird durch die QR-Rechnung digitaler, schneller und damit auch wirtschaftlicher.

Das Enddatum der roten und orangen Einzahlungsscheine wurde durch die PostFinance AG auf den 30. September 2022 festgelegt. Seit diesem Datum werden für die Begleichung von Rechnungsbeträgen schweizweit nur noch QR-Rechnungen zugelassen sein. Rote und orange Einzahlungsscheine werden seit dem Einstellungstermin von allen Zahlungskanälen (E-Banking, Bank-/Postschalter usw.) zurückgewiesen. 

Die QR-Rechnung mit weissem Einzahlungsschein enthält alle für eine Zahlung relevanten Daten in digitaler Form; einerseits als QR-Code, anderseits werden Informationen wie IBAN-Nr., Referenz usw. weiterhin angedruckt. Die QR-Rechnungen können über alle gängigen Zahlungskanäle (Bank-/Postschalter, E-Banking, Mobile Banking usw.) bezahlt werden:

  • Am Schalter, am Zahlautomat oder per Zahlungsauftrag: Die QR-Rechnung funktioniert wie ein Einzahlungsschein (Bezahlteil und Empfangsschein), der am Bank- oder Postschalter sowie am Zahlautomat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an ein Finanzinstitut geschickt werden kann.
  • Via E-Banking: Loggen Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut ein und erfassen Sie die Zahlungsinformationen (IBAN, Referenz und Rechnungsbetrag).
  • Via Mobile Banking: Öffnen Sie Ihre Mobile Banking-App auf dem Smartphone und scannen Sie den QR-Code auf dem Einzahlungsschein mit der QR-Reader-Funktion ein.
  • Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungen an die GVZ ausschliesslich den QR-Einzahlungsschein (mit QR-Code, IBAN, Referenz).
  • Wenn Sie Überweisungen an die GVZ jeweils mittels eines Dauerauftrags oder einer Zahlungsvorlage getätigt haben, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden, löschen Sie diese – entweder in Ihrem E-Banking oder über Ihr Finanzinstitut. Zahlungen, die mit vorhandenen Daueraufträgen und Zahlungsvorlagen ausgelöst werden, können spätestens seit 30. September 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Solche Zahlungen werden zurückgewiesen bzw. Ihrem Konto gutgeschrieben.
  • Bitte beachten Sie allgemein, dass die orangen und roten Einzahlungsscheine seit dem Einstellungstermin (30. September 2022) schweizweit von allen Zahlungskanälen (E-Banking, Bank-und Postschalter usw.) abgewiesen werden. Zahlungen, die mit «alten»
    Einzahlungsscheinen erfolgen, werden zurückgewiesen bzw. automatisch zurückvergütet.

Fragen zur QR-Rechnung beantworten wir gerne unter debitoren@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 11.

GVZ Informationsbroschüre zur QR-Rechnung

 

Weitere Informationen zur E-Rechnung – schnell, sicher und papierlos bezahlen

Wenn Sie die Prämienrechnung vermissen, haben Sie sich vermutlich bereits für die E-Rechnung registriert. Ist dies der Fall, finden Sie die Rechnung im E-Bill-Portal Ihres Finanzinstituts.

Sollten Sie Fragen zur Police, zur Rechnung oder andere Fragen haben, können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an versicherung@gvz.ch mitteilen. Besten Dank

  • Die Voraussetzung für den Empfang von E-Rechnungen ist, dass Sie bei einem Finanzinstitut (Bank oder Postfinance) für Online-Banking registriert sind.
  • Wählen Sie in Ihrem E-Banking-Portal den Menüpunkt «eBill» an und aktivieren Sie in der Liste der Rechnungssteller die «Gebäudeversicherung Kanton Zürich».
  • Für die Registrierung benötigen Sie folgende Angaben: Name oder Firmenname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ihre GVZ-Kunden-Nr. Diese Angaben finden Eigentümerinnen und Eigentümern auf der Police.

Einfach, schnell, sicher, kosten- und papierlos

  • Kein Abtippen von Referenznummer oder Scannen von Einzahlungsscheinen
  • Nur vertrauenswürdige Rechnungen gelangen in Ihr E-Banking

  • Sie können jede E-Rechnung prüfen und freigeben oder bei Unstimmigkeiten ablehnen

  • Kein Spam, kein Phishing

  • Kostenlos, pünktlich und mit wenigen Mausklicks oder automatisch bezahlen

  • Papierlos – Ihr Beitrag an den Umweltschutz

Fragen zur E-Rechnung beantworten wir gerne telefonisch unter 0800 442 442 bzw. 044 308 21 11 oder senden Sie uns ein E-Mail an versicherung@gvz.ch.

GVZ Informationsbroschüre

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie zudem unter www.e-bill.ch. eBill ist der Schweizer Standard, wenn es um die Bezahlung von E-Rechnungen geht.

eBill Quickguide --> Kurzanleitung und Häufige Fragen

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