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In den nächsten Tagen verschickt die GVZ die Bauzeitversicherungs-Prämienrechnung und/oder die Jahresprämienrechnung für das Jahr 2022. Erfahren Sie hier alles rund um die QR-Rechnung und die E-Rechnung.
Einführung der QR-Rechnung am 1. Januar 2022
Per 1. Januar 2022 hat die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich die QR-Rechnung eingeführt. Diese Umstellung bringt für Kundinnen und Kunden Veränderungen bei der Bezahlung von GVZ-Rechnungen.
Bitte tätigen Sie ab 2022 sämtliche Zahlungen an die GVZ ausschliesslich anhand der Angaben auf der QR-Rechnung. Zahlungen an die GVZ, die nicht mit dem QR-Einzahlungsschein erfolgen, können spätestens ab 30. September 2022 durch die Finanzinstitute nicht
mehr verarbeitet werden und der Rechnungsbetrag wird automatisch zurückvergütet. Dies betrifft auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, die auf der Basis eines orangen GVZ-Einzahlungsscheins eingerichtet wurden.
E-Rechnung — schnell, sicher und papierlos bezahlen
Sie können Rechnungen der GVZ auch elektronisch empfangen und begleichen. Das Eingeben der Referenznummer entfällt – Sie sparen Zeit und Papier und sind vor Spam und Phishing geschützt. Ob Jahresprämie, Gebäudeschätzungskosten oder Bauzeitversicherung: Mit der Registrierung für die E-Rechnung erhalten Sie unsere Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking.
Hinweis: Die E-Rechnung ist freiwillig. Für den Erhalt der E-Rechnung aktivieren Sie im E-Banking-Portal in der Liste der Rechnungssteller die «Gebäudeversicherung Kanton Zürich».
Ende Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Harmonisierung und Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der Kreislauf von der Fakturierung bis hin zur Zahlung und Avisierung wird durch die QR-Rechnung digitaler, schneller und damit auch wirtschaftlicher.
Das Enddatum der roten und orangen Einzahlungsscheine wurde durch die PostFinance AG auf den 30. September 2022 festgelegt. Ab diesem Datum werden für die Begleichung von Rechnungsbeträgen schweizweit nur noch QR-Rechnungen zugelassen sein. Rote und orange Einzahlungsscheine werden ab dem Einstellungstermin von allen Zahlungskanälen (E-Banking, Bank-/Postschalter usw.) zurückgewiesen.
Die QR-Rechnung mit weissem Einzahlungsschein enthält alle für eine Zahlung relevanten Daten in digitaler Form; einerseits als QR-Code, anderseits werden Informationen wie IBAN-Nr., Referenz usw. weiterhin angedruckt. Die QR-Rechnungen können über alle gängigen Zahlungskanäle (Bank-/Postschalter, E-Banking, Mobile Banking usw.) bezahlt werden:
Fragen zur QR-Rechnung beantworten wir gerne unter debitoren@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 11.
Wenn Sie die Prämienrechnung vermissen, haben Sie sich vermutlich bereits für die E-Rechnung registriert. Ist dies der Fall, finden Sie die Rechnung im E-Bill-Portal Ihres Finanzinstituts.
Sollten Sie Fragen zur Police, zur Rechnung oder andere Fragen haben, können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an versicherung@gvz.ch mitteilen. Besten Dank
Einfach, schnell, sicher, kosten- und papierlos
Nur vertrauenswürdige Rechnungen gelangen in Ihr E-Banking
Sie können jede E-Rechnung prüfen und freigeben oder bei Unstimmigkeiten ablehnen
Kein Spam, kein Phishing
Kostenlos, pünktlich und mit wenigen Mausklicks oder automatisch bezahlen
Papierlos – Ihr Beitrag an den Umweltschutz
Fragen zur E-Rechnung beantworten wir gerne telefonisch unter 0800 442 442 bzw. 044 308 21 11 oder senden Sie uns ein E-Mail an versicherung@gvz.ch.
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie zudem unter www.e-bill.ch. eBill ist der Schweizer Standard, wenn es um die Bezahlung von E-Rechnungen geht.
eBill Quickguide --> Kurzanleitung und Häufige Fragen