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Suche nach 'Anhang zum Geschäftsbericht 2014': 69 Einträge gefunden
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Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich blickt auf ein turbulentes Schadensjahr 2021 zurück. Die Gesamtschadenssumme (provisorisch) von 191,3 Mio. Franken (Vorjahr: 57,7 Mio. Franken) ist die höchste in der Geschichte der GVZ überhaupt. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Schadenssumme um mehr als 133 Mio. Franken.
Aufgrund der immer intensiveren Nutzung des Lebensraums und des Klimawandels nehmen die Risiken infolge Naturgefahren laufend zu. Neben der Infrastruktur sind in erster Linie Gebäude betroffen. Eine naturgefahrensichere Bauweise vermindert deren Verletzlichkeit wirksam. Der neue Naturgefahren-Check www.schutz-vor-naturgefahren.ch zeigt standortgenau auf, welche Naturgefahren ein Gebäude gefährden können und liefert passende Empfehlungen für einen zuverlässigen Schutz.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich legt den Gebäudeversicherungsindex jährlich, basierend auf dem Zürcher Index der Wohnbaupreise, fest. Obschon das Baupreisniveau leicht gestiegen ist, bleibt der Gebäudeversicherungsindex für das Jahr 2022 unverändert bei 1'025 Punkten.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich legt den Gebäudeversicherungsindex jährlich basierend auf dem Zürcher Index der Wohnbaupreise fest. Das Baupreisniveau ist leicht gesunken, dennoch bleibt der Gebäudeversicherungsindex für das Jahr 2021 unverändert bei 1'025 Punkten.
Heute Freitag (3. September 2021) sind in der Kirche St. Peter in Zürich 39 Feuerwehrinstruktoren aus den Kantonen Appenzell, Glarus, Graubünden, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich sowie dem Fürstentum Liechtenstein brevetiert worden. Als Anlassorganisatorin wirkte die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Die Feierlichkeiten fanden in Anwesenheit von Regierungsrat Mario Fehr, Sicherheitsdirektor, und Lars Mülli, GVZ-Direktor, sowie zahlreichen Gästen statt.
Mit dem aktuell schönen Wetter steigt auch die Lust zu grillieren. Das Grillvergnügen kann jedoch durch fehlende Geduld und fahrlässiges Verhalten gefährlich werden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB ruft zur Vorsicht auf und rät dringend davon ab, flüssige Brandbeschleuniger wie Benzin oder Brennspiritus zu verwenden. Sie weist zudem darauf hin, dass bei Gasgrills regelmässig die Leitungen und Anschlüsse kontrolliert und bei Bedarf sofort ersetzt werden müssen.
Der Nationalfeiertag steht vor der Tür und somit das Zünden von Feuerwerk. Beachten Sie allerdings die Feuerwerks- und Feuerverbote in den Gemeinden und Kantonen. So schön Feuerwerk ist, so rasch können beim Abfeuern äusserst gefährliche Situationen entstehen. Wenn Kinder dabei sind, sind die Eltern besonders gefordert. Es ist wichtig, Kinder altersgerecht auf die Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu beaufsichtigen. Die BFB, die BFU und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln erstellt, um die Gefahr von Unfällen und Bränden zu minimieren.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich prüft anhand eines Pilotprojekts mit fünf Feuerwehren den Einsatz von «Hydrotreated Vegetable Oil» (HVO) bei Feuerwehrfahrzeugen. Der alternative Kraftstoff weist eine markant bessere Umweltbilanz als Dieselkraftstoff auf und trägt nachweislich zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Das Projekt soll bis Ende 2025 dauern.
Bei einem Brand zählt jede Sekunde. Eine hohe Einsatzbereitschaft und effektives Einsatzmaterial sind im Ereignisfall zentral. Zu den neuesten Einsatzmitteln der Zürcher Feuerwehren gehören deshalb die Hydranten-Finder-App sowie Drohnen, mit denen sich Brandherde und Glutnester aus der Luft aufspüren lassen. Beide Einsatzmittel waren beim kürzlichen Grossereignis in Hinwil eine grosse Unterstützung.
Am Nationalfeiertag werden zu Ehren der Schweiz Feuerwerke gezündet. Da die meisten offiziellen 1. August-Feuerwerke und -Feiern dieses Jahr abgesagt wurden, könnten umso mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva gehen deshalb davon aus, dass es vermehrt zu gefährlichen Situa tionen kommen könnte. Darum ist es umso wichtiger, sich an die Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August zu halten.