Anmelden

x
  • Brandschutz
  • Feuerwehr
  • Versicherung
  • Unternehmen
  • Karriere
  • GVZ Academy
  • Planerinnen / Planer
  • Eigentümerinnen / Eigentümer
Häufige Fragen
  • Häufige Fragen – Unternehmen
  • Häufige Fragen – Brandschutz
  • Häufige Fragen – Feuerwehr
  • Häufige Fragen – Versicherung
  • Häufige Fragen – Finanzen
  • Häufige Fragen – Recht
  • Häufige Fragen – Risikomanagement
  • Home
  • Brandschutz
    • Brandschutz-News
    • Beratung
    • Aus- und Weiterbildung
    • Subventionen
    • Kaminfegewesen
      • Übersicht Kaminfeger
    • Blitzschutzwesen
    • Technischer Brandschutz
    • Formulare
    • Informationsmaterial
    • Drucksachen
      • Aufkleber & Plakate
      • Brandschutzvorschriften
    • Mustersatztool
    • Vorschriften & Weisungen
    • Links
  • Feuerwehr
    • Unsere Angebote
      • Unternehmerkurse
      • Partnerorganisationen
      • Ausserkantonale Feuerwehren
      • Shop für die Feuerwehren
      • Feuerwehr für Kindergarten
    • Logistikzentrum Bachenbülach
      • Neuwarenlager
      • Shop für die Feuerwehren
      • Materialsupport
    • Arbeitsgruppe Technik
    • Grundlagen und Entwicklung
      • Alarmierung
      • Einsatzleitzentrale
      • Funk
      • Gefahrenmeldeanlagen
    • Aus- und Weiterbildung
    • Leistungen der GVZ
    • Feuerwehrfahrzeuge
    • Feuerwehr 2020
    • Einsatzkosten Feuerwehr
    • Jugendfeuerwehr
    • Rekrutierung
    • Löschwasser/Hydranten
    • Einsatzkonzepte
    • Weisungen/Merkblätter/Downloads
  • Versicherung
    • Rechtsgrundlagen/Meldepflichten
    • Beratung und Angebot
    • Versicherungsumfang
    • Beginn/Ende der Versicherung
    • Versicherungsleistungen
    • Vorgehen im Schadensfall
    • Bauzeitversicherung
    • Naturgefahren
      • Planerinnen/Planer
      • Eigentümerschaften
    • Wetter-Alarm
    • Download Formulare/Broschüren
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Beratung / Auskunft
    • Organisation
    • Zahlen und Fakten
    • Geschäftsberichte
    • GVZ Info
    • Medien
      • Kontakt Medienstelle
      • Medienmitteilungen
      • Anmeldung Newsletter
    • Social Media
    • Rechtsgrundlagen
  • Karriere
  • GVZ Academy
    • Ausbildungsangebot
    • Alles rund ums Thema
      • Brandschutz
      • Feuerwehr
      • Versicherung
    • Ausbildungsorte
      • Zentrum Schluefweg Kloten
      • Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA)
    • Team
Planerinnen / Planer
Eigentümerinnen / Eigentümer
GVZ Logo

Häufige Fragen – Feuerwehr

  • Home
  • Medien
  • Kontakt
  • Häufige Fragen
  • «Wir denken mit»
  • QR-Rechnung/E-Rechnung

Häufige Fragen – Feuerwehr

Organisation / Zuständigkeiten
Alarmierung
Ausbildung
First Responder
Jugendfeuerwehr
Logistikzentrum
Was verbindet die GVZ mit den Feuerwehren?

Die GVZ ist von Gesetzes wegen zuständig für die strategische Führung und Aufsicht, die Alarmierung, die Ausbildung und die Ausrüstung der Feuerwehren im Kanton Zürich.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Feuerwehr sind an drei Standorten im Kanton Zürich tätig: Am Hauptsitz der GVZ in Zürich-Oerlikon, im Logistikzentrum in Bachenbülach und im Ausbildungszentrum in Andelfingen (AZA).

Wie sind die Feuerwehren im Kanton Zürich organisiert?

Die Organisation der lokalen Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinden. Gemeinden können das Feuerwehrwesen auch gemeinsam besorgen (Zusammenschlüsse).

Abgesehen von den Berufsfeuerwehren der Städte Winterthur und Zürich sind alle Feuerwehren im Kanton Zürich Milizfeuerwehren. Das heisst, die Angehörigen der Feuerwehr gehen einer regulären Arbeit nach und rücken bei einem Ereignis von ihrer Arbeitsstelle oder von zu Hause in das Feuerwehrdepot ein, um von dort an den Einsatzort zu gelangen. Feuerwehrdienst wird in der Freizeit erbracht und von der zuständigen Gemeinde entschädigt. 

 

Das Kurswesen für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen obliegt wiederum der GVZ. 

Welche Feuerwehr ist für meine Gemeinde zuständig?

Eine Übersicht über die Feuerwehrorganisationen im Kanton Zürich finden Sie unter diesem Link. 

Muss ich im Kanton Zürich Ersatzabgaben entrichten, wenn ich keinen Feuerwehrdienst leiste?

Im Kanton Zürich ist der Feuerwehrdienst freiwillig (Milizsystem), weshalb keine Ersatzabgaben entrichtet werden müssen.

Muss ich einen Einsatz durch die Feuerwehr selber bezahlen?

Aus einem Notruf allein entstehen keine Kosten. Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Alarmierung (Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG), § 33, «Wer einen Brandausbruch, eine Explosion oder ein Schaden stiftendes Elementarereignis beobachtet, hat die Feuerwehr zu alarmieren»)).

Einsätze bei Brand, Elementarschäden, Explosionen und Erdbeben sind grundsätzlich kostenlos. Muss die Feuerwehr bei Einsätzen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Ereignisse (inklusive Ölwehr) oder Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen ausrücken, so werden diese Einsätze durch die GVZ in Rechnung gestellt. Technische Hilfeleistungen oder Dienstleistungen werden durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

Können Angehörige der Feuerwehr eines anderen Kantons ohne Probleme in eine Feuerwehr im Kanton wechseln?

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist ein Kursbesuch, damit der/die Neueingeteilte die gängigen Gerätschaften des Kantons Zürich im Einsatz bedienen kann und mit den Einsatzverfahren vertraut ist. Darum lohnt es sich, Zeit in eine gründliche Einarbeitung zu investieren.

Wie lautet die Telefonnummer der Feuerwehr?

Die Telefonnummer der Feuerwehr lautet in der ganzen Schweiz 118. Wenn Sie diese Nummer wählen, werden sie direkt mit der zuständigen Einsatzleitzentrale verbunden.

Notruf! Wie alarmiere ich die Feuerwehr?

Die Feuerwehr wird über die Telefonnummer 118 alarmiert. Dabei werden grundsätzlich Fragen zum Notfallort, zum Vorfall selber, zu gefährdeten Personen und zur Rückrufnummer gestellt.

Weitere Informationen zu Notrufen im Kanton Zürich mit einem Klick auf diesen Link. 

Was ist zu tun, wenn es brennt?

Gehen Sie im Brandfall nach dem Prinzip «alarmieren, retten, löschen» vor:

  • Rufen Sie als Erstes unter 118 die Feuerwehr.
  • Bringen Sie Menschen und Tiere in Sicherheit. Achten Sie darauf, dass Sie sich dabei nicht selbst gefährden, und benützen Sie nicht den Lift.
  • Schliessen Sie Türen und Fenster.
  • Versuchen Sie, den Brand zu löschen.
  • Weisen Sie die Feuerwehr ein, sobald sie eintrifft.
Was verbindet die GVZ mit der Einsatzleitzentrale von Schutz und Rettung Zürich?

Die Einsatzleitzentrale (ELZ) am Flughafen Zürich nimmt im Auftrag der GVZ die Feuerwehrnotrufe 118 für den Kanton Zürich entgegen. Des Weiteren ist die ELZ für Sanitätsnotrufe 144 der Kantone Zürich, Schaffhausen, Schwyz und Zug zuständig. Die Mitarbeitenden der ELZ sorgen dafür, dass die richtigen Mittel zur richtigen Zeit an den Einsatzort gelangen. Während eines Notrufs unterstützen sie Fachleute und Hilfesuchende am Telefon mit Hinweisen zur Sicherheit oder mit Anleitungen zur Ersten Hilfe. Die ELZ 144/118 wird durch Schutz & Rettung Zürich im Auftrag der GVZ, der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und weiteren Partnern betrieben.

Wir haben eine Rechnung für Alarmierungskosten Feuerwehr für die Gefahrenmeldeanlage erhalten. Weshalb stellt uns die GVZ diese Kosten in Rechnung?

Die Rechnung basiert auf der Tarifordnung 861.33 für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr. Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern einer GMA für die Aufschaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (ELZ) auferlegt werden. Als GMA gelten Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).

Wo werden die Ausbildungen für Feuerwehrleute durchgeführt?

Die meisten Feuerwehrkurse im Kanton Zürich finden im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) statt. Feuerwehrangehörige finden hier eine bedürfnisgerechte und flexible Infrastruktur vor, die eine praxisorientierte und effiziente Ausbildung mit kurzen Wegen zwischen den einzelnen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht. Das AZA verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Garderoben, Theorieräume, Unterkünfte und Kantine, die einen erfolgreichen Kursbetrieb ermöglichen.

Jährlich werden im AZA rund 7‘000 Angehörige der Feuerwehr an Kursen der GVZ für ihre anspruchsvolle Tätigkeit im Feuerwehrdienst aus- und weitergebildet.

Das AZA ist eine Kooperation der verschiedenen Partner des Bevölkerungsschutzes. Neben der Feuerwehr sind dies der Zivilschutz und die Kantonspolizei sowie weitere Organsiationen, welche das AZA ebenfalls intensiv für ihre Ausbildungen nutzen.

Bietet die GVZ nur den Feuerwehren Ausbildungen an oder können auch weitere Zielgruppen von den Ausbildungen profitieren?

Die GVZ bietet neben einem umfangreichen Ausbildungsprogramm für Angehörige der Feuerwehr und Baufachleute auch Kurse für Unternehmen an. Diese Kurse widmen sich dem Umgang mit Feuer und dem Verhalten im Notfall. Das Kursangebot wird laufend überprüft und wo erforderlich angepasst. Ein Klick auf das Kursprogramm verschafft Einblicke in das vielfältige Kursangebot.

Wer übernimmt die Kosten für Ausbildungen im Feuerwehrwesen?

Die Kurse sind für Gemeinden und Teilnehmende kostenlos. Die GVZ übernimmt für die Gemeinden, Städte und Betriebe die Kosten für alle in ihrem Programm aufgeführten Kurse. Mit einer Arbeitgeberentschädigung von derzeit CHF 180.– pro Teilnehmer/in und Tag wird somit auch ein beachtlicher Teil des Lohnausfalls von der GVZ übernommen. Dadurch werden Gemeinden bzw. Arbeitgeber so gut wie nur möglich finanziell entlastet.

Wie kann ich die Entschädigung für Ausbildungskurse geltend machen?

Per 1. Februar 2020 wurde das Papierformular «Entschädigung für Ausbildungskurse (AKE)» durch einen digitalen Prozess abgelöst. Nach einem abgeschlossenen Kurs erhalten Kursteilnehmende automatisch eine E-Mail mit einem Weblink zugestellt. Sobald das Formular hinter dem Weblink vollständig ausgefüllt und der Button «Senden» betätigt ist, wird wiederum eine E-Mail mit Weblink an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ausgelöst. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergänzen und bestätigen die sie betreffenden Angaben und reichen den Antrag direkt bei der GVZ ein.

Wie wird man Ausbilderin bzw. Ausbilder bei der GVZ Feuerwehr?

Ausbilderinnen und Ausbilder, die bei der GVZ tätig sind, können in drei Kategorien unterteilt werden: «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor FKS» (Feuerwehr Koordination Schweiz), «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor Zürich» und «Fachausbilderin/Fachausbilder Zürich». Für Interessierte findet einmal jährlich ein Informationsanlass statt, an dem Voraussetzungen und Anforderungen für die jeweilige Laufbahn erläutert werden. Die Ausbildungsabläufe können zudem auf der GVZ Ausbildungsplattform eingesehen werden.

Welche Feuerwehrfahrzeuge werden im Ausbildungszentrum Andelfingen zu Ausbildungszwecken eingesetzt?

Die GVZ setzt an ihren Feuerwehrkursen moderne Feuerwehrfahrzeuge ein. So sehen und üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer mit dem aktuellen Standard. Dank den langjährigen Bemühungen, alle Einsatzfahrzeuge im Kanton Zürich nach einheitlichen Grundsätzen bauen zu lassen, können Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer davon ausgehen, dass das Fahrzeug ihrer eigenen Feuerwehr in etwa die gleiche Ausrüstung mitführt.

Müssen die Teilnehmende eine Versicherung abschliessen, bevor sie sich für einen Kurs anmelden?

Grundsätzlich sind die Ortsfeuerwehren für die Sicherstellung eines genügenden Versicherungsschutzes ihrer Feuerwehrangehörigen zuständig. Darüber hinaus besteht gesamtschweizerisch eine subsidiäre Versicherungsdeckung für alle Angehörigen der Feuerwehren und Hilfspersonen. Im Kanton Zürich wird diese Versicherungsprämie von der GVZ übernommen.

Das subsidiäre Versicherungskonzept weist einen definierten Leistungsanspruch pro Schadensereignis in Ergänzung zu den obligatorischen oder anderen Versicherungen auf. Als Beispiele können die obligatorische Unfallversicherung, die Sach-, Kasko- Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung genannt werden, die von Privaten, Gemeinden, Feuerwehrorganisationen, kantonalen Gebäudeversicherungen oder Ämtern abgeschlossen wurden. Detaillierte Informationen zur subsidiären Versicherungslösung finden Sie hier.

Werde ich nach Abschluss eines Feuerwehrkurses von der GVZ befördert?

Beförderungen sind Sache des örtlichen Feuerwehrkommandos. Die GVZ schreibt lediglich vor, welche Kurse zum Erhalt eines Unteroffiziers- oder Offiziersranges zu absolvieren sind (siehe obligatorische Kurse).

Kann ich mich selber zu Feuerwehrkursen anmelden?

Kursanmeldungen sind Sache des zuständigen Feuerwehrkommandos. Den Angehörigen der Feuerwehr steht in der Feuerwehradministrationssoftware eine Kursübersicht inklusive Durchführungsdaten zur Verfügung und es können dort auch Ausbildungsbedürfnisse angemeldet werden. 

Ich habe keine Kurseinladung erhalten. Woran liegt das?

Dies kann verschiedene Gründe haben. Die GVZ empfiehlt folgende Aktionen:

  • Überprüfen Sie den Spamordner Ihrer E-Mail-Inbox.
  • Ihre E-Mail-Adresse ist in unserem System nicht vorhanden oder es wurde eine falsche E-Mail-Adresse hinterlegt. Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Sie haben sich über den Newsletter Lodur abgemeldet und erhalten deshalb keine E-Mails mehr.

Bitte kontaktieren Sie bei einer fehlenden Kurseinladung (gemäss Pkt. 2 und 3) die GVZ Academy. E-Mail: academy@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 40.

An wen muss ich mich wenden, wenn die persönlichen Angaben auf der Kurseinladung fehlerhaft sind?

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr, die sich um die Pflege Ihres Datenstamms kümmert.

Ich habe mein Feuerwehr-Dienstbüchlein verloren. Wer kann mir weiterhelfen?

Das Dienstbüchlein wird von der Feuerwehr verwaltet, in der Sie Feuerwehrdienst leisten oder geleistet haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Feuerwehrkommando. Die GVZ kann lediglich Kursteilnahmen bestätigen.

Gibt es Ausbildungsangebote für Kindergärten und Schulen?

Für Kindergärten bietet die GVZ in Kooperation mit der zuständigen Feuerwehrorganisation eine kostenlose Einführung in das Thema «Es brennt, was tun» an. Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden Sie hier. 

Kurse für Mittel- und Oberstufe fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der GVZ. 

Was steckt hinter dem Projekt «First Responder Kanton Zürich» der GVZ?

Die GVZ baut bis Ende 2023 eine flächendeckende First-Responder-Organisation im Kanton Zürich auf.

Mithilfe des First-Responder-Systems sollen entsprechend ausgebildete Laienhelferinnen und Laienhelfer immer dort eingesetzt werden, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen in Not (Herz-Kreislauf-Patientinnen und -Patienten) eintreffen können. So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch sofortiges Ergreifen qualifizierter, lebensrettender Massnahmen überbrückt werden.

Welche Aufgaben nehmen First Responder wahr?

First Responder sind organisierte Laienhelferinnen und Laienhelfer, die dort zum Einsatz kommen, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und sofort Hilfe leisten können. First Responder agieren immer als Ergänzung zum regulären Rettungsdienst. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Wer kann sich als First Responder bei der GVZ melden und welche Vorkenntnisse sind notwendig?

Um als First Responder wirken zu können, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Vorliegen eines gültigen Zertifikats BLS-AED-SRC*-Komplettkurs oder einer zumindest gleichwertigen Ausbildung nach SRC-Richtlinien
  • Persönliches Smartphone, um die Alarmierungs-App installieren zu können (App wird am Grundkurs eingerichtet)
  • Gute physische und psychische Verfassung
  • Medizinische Vorkenntnisse sind erwünscht (z.B. Mitglieder von Blaulicht- oder ähnlichen Organisationen wie Feuerwehr, Samariterverein, Polizei, Zivilschutz, Spitex)

*Swiss Resuscitation Council

Ich bin an einer Tätigkeit als First Responder interessiert. Wo kann ich mich melden?

Die flächendeckende Lancierung des Projekts «First Responder Kanton Zürich» ist Ende 2023 geplant. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse dennoch bereits heute mit – gerne inklusive Ihrer Kontaktdaten (Name / Vorname / Adresse / E-Mail / Telefonnummer) sowie Ihrer beruflichen Tätigkeit und allfälliger Vorkenntnisse.

E-Mail: feuerwehr@gvz.ch. Gerne werden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt bei Ihnen melden.

Mit wie vielen Einsätzen muss ein First Responder pro Jahr rechnen?

Je nach Aufenthalts- bzw. Wohnort des First Responders kann die Anzahl Einsätze unterschiedlich ausfallen. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass pro Jahr 0 bis 10 Einsätze realistisch sind. Aufgebote können via die First-Responder-App angenommen oder im Verhinderungsfall auch abgelehnt werden. Dies ermöglicht es First Respondern, die Anzahl ihrer Einsätze selber zu steuern.

Um welchen zeitlichen Aufwand handelt es sich bei einem Einsatz? (Zeitaufwand bei Ereignis)?

Pro Ereignis kann mit durchschnittlich ein bis zwei Stunden gerechnet werden.

First Responder kommen dort zum Einsatz, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und sofort Hilfe leisten können. Sobald der Rettungsdienst vor Ort ist, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Werde ich für Einsätze als First Responder entschädigt?

First Responder leisten ihre Einsätze ehrenamtlich und erhalten somit keine finanzielle Entschädigung. Die GVZ übernimmt jedoch die Kosten für Ausbildung, Einsatzmaterial sowie die subsidiäre Versicherung bei Einsätzen.

Ich verfüge bereits über ein Zertifikat BLS-AED-SRC-Komplettkurs. Muss ich den allgemeinen Grundkurs der GVZ trotzdem besuchen?

Ja. Der durch die GVZ organisierte halbtägige allgemeine Grundkurs ist, ergänzend zum BLS-AED-SRC-Komplettkurs, obligatorisch. Einerseits erhalten Teilnehmende am Grundkurs wichtige Informationen zum Projekt «First Responders Kanton Zürich», anderseits werden Themen wie Alarmierung, Anfahrt, Rechtsfragen, Organisation auf dem Schadensplatz, Reanimation und Nachsorge, Versicherung sowie das Care Team erläutert. Zudem wird die First-Responder-App während des Grundkurses auf dem persönlichen Smartphone jedes First Responders installiert und getestet.

An wen kann ich mich wenden, wenn mich ein geleisteter Einsatz psychisch belastet?

Nach einem belastenden Einsatz besteht jederzeit die Möglichkeit, das Care Team Feuerwehr Kanton Zürich über den Feuerwehrnotruf 118 zur psychologischen Nothilfe zu kontaktieren. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung bieten der jeweilige Hausarzt oder ein Seelsorger der Region.

Gibt es im Kanton Zürich eine Jugendfeuerwehr?

Ja. Die Jugendfeuerwehr steht allen Jugendlichen ab dem Jahr ihres 13. Geburtstags bis zum 18. Geburtstag offen. Anschliessend ist der Übertritt in die ordentliche Feuerwehr der Wohngemeinde möglich. Detaillierte Informationen stehen unter www.jugendfeuerwehr-zh.ch zur Verfügung.

Wie viele Jugendliche zählt die Jugendfeuerwehr im Kanton Zürich?

Aktuell gehören im Kanton Zürich beachtliche 390 junge Frauen und Männer der Jugendfeuerwehr an. Jedes Jahr lassen sich im Kanton Zürich 60 bis 100 neue Angehörige der Jugendfeuerwehr ausbilden. Die Betreuung erfolgt durch die Ortsfeuerwehren, während die GVZ für die Ausbildung und Ausrüstung sorgt.

Wie werden Angehörige der Jugendfeuerwehren ausgebildet?

Zur Grundausbildung gehört neben den Feuerwehrübungen in den Gemeinden ein einwöchiger Kurs im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA), der jeweils in den Sommer- und Herbstferien stattfindet. Die Jugendlichen durchlaufen während dieser Zeit ein Trainingsprogramm, das identisch ist mit demjenigen für Angehörige der Ortsfeuerwehren.

Wozu betreibt die GVZ ein eigenes Logistikzentrum?

Für Feuerwehren und ihre Partnerorganisationen betreibt die GVZ ein zentrales Logistikzentrum in Bachenbülach mit einem sehr attraktiven Einkaufsangebot. So können Feuerwehren zu günstigen Konditionen hochwertiges Material einkaufen. Über 1'600 Artikel stehen im Online-Shop zur Verfügung.

Können Privatpersonen Material im Logistikzentrum Bachenbülach bestellen?

Materialbezüge für Privatpersonen sind über die örtliche Feuerwehr zu tätigen. Jedoch behält sich die GVZ vor, private Bestellungen einzeln zu beurteilen oder auch abzulehnen und auf Partner zu verweisen.

Organisation / Zuständigkeiten
Was verbindet die GVZ mit den Feuerwehren?

Die GVZ ist von Gesetzes wegen zuständig für die strategische Führung und Aufsicht, die Alarmierung, die Ausbildung und die Ausrüstung der Feuerwehren im Kanton Zürich.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Feuerwehr sind an drei Standorten im Kanton Zürich tätig: Am Hauptsitz der GVZ in Zürich-Oerlikon, im Logistikzentrum in Bachenbülach und im Ausbildungszentrum in Andelfingen (AZA).

Wie sind die Feuerwehren im Kanton Zürich organisiert?

Die Organisation der lokalen Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinden. Gemeinden können das Feuerwehrwesen auch gemeinsam besorgen (Zusammenschlüsse).

Abgesehen von den Berufsfeuerwehren der Städte Winterthur und Zürich sind alle Feuerwehren im Kanton Zürich Milizfeuerwehren. Das heisst, die Angehörigen der Feuerwehr gehen einer regulären Arbeit nach und rücken bei einem Ereignis von ihrer Arbeitsstelle oder von zu Hause in das Feuerwehrdepot ein, um von dort an den Einsatzort zu gelangen. Feuerwehrdienst wird in der Freizeit erbracht und von der zuständigen Gemeinde entschädigt. 

 

Das Kurswesen für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen obliegt wiederum der GVZ. 

Welche Feuerwehr ist für meine Gemeinde zuständig?

Eine Übersicht über die Feuerwehrorganisationen im Kanton Zürich finden Sie unter diesem Link. 

Muss ich im Kanton Zürich Ersatzabgaben entrichten, wenn ich keinen Feuerwehrdienst leiste?

Im Kanton Zürich ist der Feuerwehrdienst freiwillig (Milizsystem), weshalb keine Ersatzabgaben entrichtet werden müssen.

Muss ich einen Einsatz durch die Feuerwehr selber bezahlen?

Aus einem Notruf allein entstehen keine Kosten. Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Alarmierung (Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG), § 33, «Wer einen Brandausbruch, eine Explosion oder ein Schaden stiftendes Elementarereignis beobachtet, hat die Feuerwehr zu alarmieren»)).

Einsätze bei Brand, Elementarschäden, Explosionen und Erdbeben sind grundsätzlich kostenlos. Muss die Feuerwehr bei Einsätzen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Ereignisse (inklusive Ölwehr) oder Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen ausrücken, so werden diese Einsätze durch die GVZ in Rechnung gestellt. Technische Hilfeleistungen oder Dienstleistungen werden durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

Können Angehörige der Feuerwehr eines anderen Kantons ohne Probleme in eine Feuerwehr im Kanton wechseln?

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist ein Kursbesuch, damit der/die Neueingeteilte die gängigen Gerätschaften des Kantons Zürich im Einsatz bedienen kann und mit den Einsatzverfahren vertraut ist. Darum lohnt es sich, Zeit in eine gründliche Einarbeitung zu investieren.

Alarmierung
Wie lautet die Telefonnummer der Feuerwehr?

Die Telefonnummer der Feuerwehr lautet in der ganzen Schweiz 118. Wenn Sie diese Nummer wählen, werden sie direkt mit der zuständigen Einsatzleitzentrale verbunden.

Notruf! Wie alarmiere ich die Feuerwehr?

Die Feuerwehr wird über die Telefonnummer 118 alarmiert. Dabei werden grundsätzlich Fragen zum Notfallort, zum Vorfall selber, zu gefährdeten Personen und zur Rückrufnummer gestellt.

Weitere Informationen zu Notrufen im Kanton Zürich mit einem Klick auf diesen Link. 

Was ist zu tun, wenn es brennt?

Gehen Sie im Brandfall nach dem Prinzip «alarmieren, retten, löschen» vor:

  • Rufen Sie als Erstes unter 118 die Feuerwehr.
  • Bringen Sie Menschen und Tiere in Sicherheit. Achten Sie darauf, dass Sie sich dabei nicht selbst gefährden, und benützen Sie nicht den Lift.
  • Schliessen Sie Türen und Fenster.
  • Versuchen Sie, den Brand zu löschen.
  • Weisen Sie die Feuerwehr ein, sobald sie eintrifft.
Was verbindet die GVZ mit der Einsatzleitzentrale von Schutz und Rettung Zürich?

Die Einsatzleitzentrale (ELZ) am Flughafen Zürich nimmt im Auftrag der GVZ die Feuerwehrnotrufe 118 für den Kanton Zürich entgegen. Des Weiteren ist die ELZ für Sanitätsnotrufe 144 der Kantone Zürich, Schaffhausen, Schwyz und Zug zuständig. Die Mitarbeitenden der ELZ sorgen dafür, dass die richtigen Mittel zur richtigen Zeit an den Einsatzort gelangen. Während eines Notrufs unterstützen sie Fachleute und Hilfesuchende am Telefon mit Hinweisen zur Sicherheit oder mit Anleitungen zur Ersten Hilfe. Die ELZ 144/118 wird durch Schutz & Rettung Zürich im Auftrag der GVZ, der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und weiteren Partnern betrieben.

Wir haben eine Rechnung für Alarmierungskosten Feuerwehr für die Gefahrenmeldeanlage erhalten. Weshalb stellt uns die GVZ diese Kosten in Rechnung?

Die Rechnung basiert auf der Tarifordnung 861.33 für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr. Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern einer GMA für die Aufschaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (ELZ) auferlegt werden. Als GMA gelten Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).

Ausbildung
Wo werden die Ausbildungen für Feuerwehrleute durchgeführt?

Die meisten Feuerwehrkurse im Kanton Zürich finden im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) statt. Feuerwehrangehörige finden hier eine bedürfnisgerechte und flexible Infrastruktur vor, die eine praxisorientierte und effiziente Ausbildung mit kurzen Wegen zwischen den einzelnen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht. Das AZA verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Garderoben, Theorieräume, Unterkünfte und Kantine, die einen erfolgreichen Kursbetrieb ermöglichen.

Jährlich werden im AZA rund 7‘000 Angehörige der Feuerwehr an Kursen der GVZ für ihre anspruchsvolle Tätigkeit im Feuerwehrdienst aus- und weitergebildet.

Das AZA ist eine Kooperation der verschiedenen Partner des Bevölkerungsschutzes. Neben der Feuerwehr sind dies der Zivilschutz und die Kantonspolizei sowie weitere Organsiationen, welche das AZA ebenfalls intensiv für ihre Ausbildungen nutzen.

Bietet die GVZ nur den Feuerwehren Ausbildungen an oder können auch weitere Zielgruppen von den Ausbildungen profitieren?

Die GVZ bietet neben einem umfangreichen Ausbildungsprogramm für Angehörige der Feuerwehr und Baufachleute auch Kurse für Unternehmen an. Diese Kurse widmen sich dem Umgang mit Feuer und dem Verhalten im Notfall. Das Kursangebot wird laufend überprüft und wo erforderlich angepasst. Ein Klick auf das Kursprogramm verschafft Einblicke in das vielfältige Kursangebot.

Wer übernimmt die Kosten für Ausbildungen im Feuerwehrwesen?

Die Kurse sind für Gemeinden und Teilnehmende kostenlos. Die GVZ übernimmt für die Gemeinden, Städte und Betriebe die Kosten für alle in ihrem Programm aufgeführten Kurse. Mit einer Arbeitgeberentschädigung von derzeit CHF 180.– pro Teilnehmer/in und Tag wird somit auch ein beachtlicher Teil des Lohnausfalls von der GVZ übernommen. Dadurch werden Gemeinden bzw. Arbeitgeber so gut wie nur möglich finanziell entlastet.

Wie kann ich die Entschädigung für Ausbildungskurse geltend machen?

Per 1. Februar 2020 wurde das Papierformular «Entschädigung für Ausbildungskurse (AKE)» durch einen digitalen Prozess abgelöst. Nach einem abgeschlossenen Kurs erhalten Kursteilnehmende automatisch eine E-Mail mit einem Weblink zugestellt. Sobald das Formular hinter dem Weblink vollständig ausgefüllt und der Button «Senden» betätigt ist, wird wiederum eine E-Mail mit Weblink an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ausgelöst. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergänzen und bestätigen die sie betreffenden Angaben und reichen den Antrag direkt bei der GVZ ein.

Wie wird man Ausbilderin bzw. Ausbilder bei der GVZ Feuerwehr?

Ausbilderinnen und Ausbilder, die bei der GVZ tätig sind, können in drei Kategorien unterteilt werden: «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor FKS» (Feuerwehr Koordination Schweiz), «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor Zürich» und «Fachausbilderin/Fachausbilder Zürich». Für Interessierte findet einmal jährlich ein Informationsanlass statt, an dem Voraussetzungen und Anforderungen für die jeweilige Laufbahn erläutert werden. Die Ausbildungsabläufe können zudem auf der GVZ Ausbildungsplattform eingesehen werden.

Welche Feuerwehrfahrzeuge werden im Ausbildungszentrum Andelfingen zu Ausbildungszwecken eingesetzt?

Die GVZ setzt an ihren Feuerwehrkursen moderne Feuerwehrfahrzeuge ein. So sehen und üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer mit dem aktuellen Standard. Dank den langjährigen Bemühungen, alle Einsatzfahrzeuge im Kanton Zürich nach einheitlichen Grundsätzen bauen zu lassen, können Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer davon ausgehen, dass das Fahrzeug ihrer eigenen Feuerwehr in etwa die gleiche Ausrüstung mitführt.

Müssen die Teilnehmende eine Versicherung abschliessen, bevor sie sich für einen Kurs anmelden?

Grundsätzlich sind die Ortsfeuerwehren für die Sicherstellung eines genügenden Versicherungsschutzes ihrer Feuerwehrangehörigen zuständig. Darüber hinaus besteht gesamtschweizerisch eine subsidiäre Versicherungsdeckung für alle Angehörigen der Feuerwehren und Hilfspersonen. Im Kanton Zürich wird diese Versicherungsprämie von der GVZ übernommen.

Das subsidiäre Versicherungskonzept weist einen definierten Leistungsanspruch pro Schadensereignis in Ergänzung zu den obligatorischen oder anderen Versicherungen auf. Als Beispiele können die obligatorische Unfallversicherung, die Sach-, Kasko- Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung genannt werden, die von Privaten, Gemeinden, Feuerwehrorganisationen, kantonalen Gebäudeversicherungen oder Ämtern abgeschlossen wurden. Detaillierte Informationen zur subsidiären Versicherungslösung finden Sie hier.

Werde ich nach Abschluss eines Feuerwehrkurses von der GVZ befördert?

Beförderungen sind Sache des örtlichen Feuerwehrkommandos. Die GVZ schreibt lediglich vor, welche Kurse zum Erhalt eines Unteroffiziers- oder Offiziersranges zu absolvieren sind (siehe obligatorische Kurse).

Kann ich mich selber zu Feuerwehrkursen anmelden?

Kursanmeldungen sind Sache des zuständigen Feuerwehrkommandos. Den Angehörigen der Feuerwehr steht in der Feuerwehradministrationssoftware eine Kursübersicht inklusive Durchführungsdaten zur Verfügung und es können dort auch Ausbildungsbedürfnisse angemeldet werden. 

Ich habe keine Kurseinladung erhalten. Woran liegt das?

Dies kann verschiedene Gründe haben. Die GVZ empfiehlt folgende Aktionen:

  • Überprüfen Sie den Spamordner Ihrer E-Mail-Inbox.
  • Ihre E-Mail-Adresse ist in unserem System nicht vorhanden oder es wurde eine falsche E-Mail-Adresse hinterlegt. Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Sie haben sich über den Newsletter Lodur abgemeldet und erhalten deshalb keine E-Mails mehr.

Bitte kontaktieren Sie bei einer fehlenden Kurseinladung (gemäss Pkt. 2 und 3) die GVZ Academy. E-Mail: academy@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 40.

An wen muss ich mich wenden, wenn die persönlichen Angaben auf der Kurseinladung fehlerhaft sind?

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr, die sich um die Pflege Ihres Datenstamms kümmert.

Ich habe mein Feuerwehr-Dienstbüchlein verloren. Wer kann mir weiterhelfen?

Das Dienstbüchlein wird von der Feuerwehr verwaltet, in der Sie Feuerwehrdienst leisten oder geleistet haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Feuerwehrkommando. Die GVZ kann lediglich Kursteilnahmen bestätigen.

Gibt es Ausbildungsangebote für Kindergärten und Schulen?

Für Kindergärten bietet die GVZ in Kooperation mit der zuständigen Feuerwehrorganisation eine kostenlose Einführung in das Thema «Es brennt, was tun» an. Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden Sie hier. 

Kurse für Mittel- und Oberstufe fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der GVZ. 

First Responder
Was steckt hinter dem Projekt «First Responder Kanton Zürich» der GVZ?

Die GVZ baut bis Ende 2023 eine flächendeckende First-Responder-Organisation im Kanton Zürich auf.

Mithilfe des First-Responder-Systems sollen entsprechend ausgebildete Laienhelferinnen und Laienhelfer immer dort eingesetzt werden, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen in Not (Herz-Kreislauf-Patientinnen und -Patienten) eintreffen können. So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch sofortiges Ergreifen qualifizierter, lebensrettender Massnahmen überbrückt werden.

Welche Aufgaben nehmen First Responder wahr?

First Responder sind organisierte Laienhelferinnen und Laienhelfer, die dort zum Einsatz kommen, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und sofort Hilfe leisten können. First Responder agieren immer als Ergänzung zum regulären Rettungsdienst. Sobald der Rettungsdienst eintrifft, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Wer kann sich als First Responder bei der GVZ melden und welche Vorkenntnisse sind notwendig?

Um als First Responder wirken zu können, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Vorliegen eines gültigen Zertifikats BLS-AED-SRC*-Komplettkurs oder einer zumindest gleichwertigen Ausbildung nach SRC-Richtlinien
  • Persönliches Smartphone, um die Alarmierungs-App installieren zu können (App wird am Grundkurs eingerichtet)
  • Gute physische und psychische Verfassung
  • Medizinische Vorkenntnisse sind erwünscht (z.B. Mitglieder von Blaulicht- oder ähnlichen Organisationen wie Feuerwehr, Samariterverein, Polizei, Zivilschutz, Spitex)

*Swiss Resuscitation Council

Ich bin an einer Tätigkeit als First Responder interessiert. Wo kann ich mich melden?

Die flächendeckende Lancierung des Projekts «First Responder Kanton Zürich» ist Ende 2023 geplant. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse dennoch bereits heute mit – gerne inklusive Ihrer Kontaktdaten (Name / Vorname / Adresse / E-Mail / Telefonnummer) sowie Ihrer beruflichen Tätigkeit und allfälliger Vorkenntnisse.

E-Mail: feuerwehr@gvz.ch. Gerne werden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt bei Ihnen melden.

Mit wie vielen Einsätzen muss ein First Responder pro Jahr rechnen?

Je nach Aufenthalts- bzw. Wohnort des First Responders kann die Anzahl Einsätze unterschiedlich ausfallen. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass pro Jahr 0 bis 10 Einsätze realistisch sind. Aufgebote können via die First-Responder-App angenommen oder im Verhinderungsfall auch abgelehnt werden. Dies ermöglicht es First Respondern, die Anzahl ihrer Einsätze selber zu steuern.

Um welchen zeitlichen Aufwand handelt es sich bei einem Einsatz? (Zeitaufwand bei Ereignis)?

Pro Ereignis kann mit durchschnittlich ein bis zwei Stunden gerechnet werden.

First Responder kommen dort zum Einsatz, wo sie vor dem Rettungsdienst bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen eintreffen und sofort Hilfe leisten können. Sobald der Rettungsdienst vor Ort ist, übernimmt dieser die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Werde ich für Einsätze als First Responder entschädigt?

First Responder leisten ihre Einsätze ehrenamtlich und erhalten somit keine finanzielle Entschädigung. Die GVZ übernimmt jedoch die Kosten für Ausbildung, Einsatzmaterial sowie die subsidiäre Versicherung bei Einsätzen.

Ich verfüge bereits über ein Zertifikat BLS-AED-SRC-Komplettkurs. Muss ich den allgemeinen Grundkurs der GVZ trotzdem besuchen?

Ja. Der durch die GVZ organisierte halbtägige allgemeine Grundkurs ist, ergänzend zum BLS-AED-SRC-Komplettkurs, obligatorisch. Einerseits erhalten Teilnehmende am Grundkurs wichtige Informationen zum Projekt «First Responders Kanton Zürich», anderseits werden Themen wie Alarmierung, Anfahrt, Rechtsfragen, Organisation auf dem Schadensplatz, Reanimation und Nachsorge, Versicherung sowie das Care Team erläutert. Zudem wird die First-Responder-App während des Grundkurses auf dem persönlichen Smartphone jedes First Responders installiert und getestet.

An wen kann ich mich wenden, wenn mich ein geleisteter Einsatz psychisch belastet?

Nach einem belastenden Einsatz besteht jederzeit die Möglichkeit, das Care Team Feuerwehr Kanton Zürich über den Feuerwehrnotruf 118 zur psychologischen Nothilfe zu kontaktieren. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung bieten der jeweilige Hausarzt oder ein Seelsorger der Region.

Jugendfeuerwehr
Gibt es im Kanton Zürich eine Jugendfeuerwehr?

Ja. Die Jugendfeuerwehr steht allen Jugendlichen ab dem Jahr ihres 13. Geburtstags bis zum 18. Geburtstag offen. Anschliessend ist der Übertritt in die ordentliche Feuerwehr der Wohngemeinde möglich. Detaillierte Informationen stehen unter www.jugendfeuerwehr-zh.ch zur Verfügung.

Wie viele Jugendliche zählt die Jugendfeuerwehr im Kanton Zürich?

Aktuell gehören im Kanton Zürich beachtliche 390 junge Frauen und Männer der Jugendfeuerwehr an. Jedes Jahr lassen sich im Kanton Zürich 60 bis 100 neue Angehörige der Jugendfeuerwehr ausbilden. Die Betreuung erfolgt durch die Ortsfeuerwehren, während die GVZ für die Ausbildung und Ausrüstung sorgt.

Wie werden Angehörige der Jugendfeuerwehren ausgebildet?

Zur Grundausbildung gehört neben den Feuerwehrübungen in den Gemeinden ein einwöchiger Kurs im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA), der jeweils in den Sommer- und Herbstferien stattfindet. Die Jugendlichen durchlaufen während dieser Zeit ein Trainingsprogramm, das identisch ist mit demjenigen für Angehörige der Ortsfeuerwehren.

Logistikzentrum
Wozu betreibt die GVZ ein eigenes Logistikzentrum?

Für Feuerwehren und ihre Partnerorganisationen betreibt die GVZ ein zentrales Logistikzentrum in Bachenbülach mit einem sehr attraktiven Einkaufsangebot. So können Feuerwehren zu günstigen Konditionen hochwertiges Material einkaufen. Über 1'600 Artikel stehen im Online-Shop zur Verfügung.

Können Privatpersonen Material im Logistikzentrum Bachenbülach bestellen?

Materialbezüge für Privatpersonen sind über die örtliche Feuerwehr zu tätigen. Jedoch behält sich die GVZ vor, private Bestellungen einzeln zu beurteilen oder auch abzulehnen und auf Partner zu verweisen.

  • Home
  • Medien
  • Kontakt
  • Häufige Fragen
  • «Wir denken mit»
  • QR-Rechnung/E-Rechnung
    Unternehmen
  • Über uns
  • Beratung / Auskunft
  • Organisation
  • Zahlen und Fakten
  • Geschäftsberichte
  • GVZ Info
  • Medien
  • Social Media
  • Rechtsgrundlagen
Brandschutz
  • Brandschutz-News
  • Beratung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Subventionen
  • Kaminfegewesen
  • Blitzschutzwesen
  • Technischer Brandschutz
  • Formulare
  • Informationsmaterial
  • Drucksachen
  • Mustersatztool
  • Vorschriften & Weisungen
  • Links
Feuerwehr
  • Unsere Angebote
  • Logistikzentrum Bachenbülach
  • Arbeitsgruppe Technik
  • Grundlagen und Entwicklung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Leistungen der GVZ
  • Feuerwehrfahrzeuge
  • Feuerwehr 2020
  • Einsatzkosten Feuerwehr
  • Jugendfeuerwehr
  • Rekrutierung
  • Löschwasser/Hydranten
  • Einsatzkonzepte
  • Weisungen/Merkblätter/Downloads
Versicherung
  • Rechtsgrundlagen/Meldepflichten
  • Beratung und Angebot
  • Versicherungsumfang
  • Beginn/Ende der Versicherung
  • Versicherungsleistungen
  • Vorgehen im Schadensfall
  • Bauzeitversicherung
  • Naturgefahren
  • Wetter-Alarm
  • Download Formulare/Broschüren
Karriere
GVZ Academy
  • Ausbildungsangebot
  • Alles rund ums Thema
  • Ausbildungsorte
  • Team
© GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
© GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Datenschutz Sitemap
  • Home
  • Medien
  • Kontakt
  • Häufige Fragen
  • «Wir denken mit»
  • QR-Rechnung/E-Rechnung
  • Datenschutz
  • Impressum