Sie möchten einen Feuer- oder Elementarschaden melden. Sie können das 24 Stunden über unsere Hotline oder direkt im Internet tun.
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Temporäre Verlegung unseres EmpfangsWegen Umbauarbeiten im GVZ-Gebäude werden Gebäudezugang und Empfang ab dem 31. Mai bis 20. Dezember 2023 temporär auf die gegenüberliegende Gebäudeseite verlegt. Der Empfang befindet sich an der Leutschenbachstrasse 43, im 1. Obergeschoss (benutzen Sie bitte den Aufzug). Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
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Die nächste Informationsveranstaltung für Planende, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurin-nen und Ingenieure zu den Themen Brennbarkeit von PV-Anlagen, Brandschutz an energieeffizienten Fassaden sowie dem GVZ-Leitfaden «Nachweisverfahren im Brandschutz» findet am Donnerstag, 30. November 2023 statt. Jetzt anmelden!
Für Photovoltaikanlagen gelten bewährte Schutzregeln
In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Ist der Brand erst einmal gelöscht, bleiben viele Fragen – vielleicht auch Unsicherheiten und einige Gefahren. In diesem Faktenblatt erfahren Sie, was Sie nach einem Brand unbedingt beachten sollten.
Um Gebäudeschäden möglichst zu verhindern, benachrichtigt Sie die kostenlose App «Wetter-Alarm» bei bevorstehenden Unwettern und liefert detaillierte, standortgenaue Wetterprognosen und Sicherheitstipps. «Wetter-Alarm» ist die App für Ihren Schutz vor Unwettern. Und ganz neu zeigt die App zusätzlich internationale Wetterprognosen. Somit ist «Wetter-Alarm» ab sofort auch idealer Begleiter für Reisen und Aufenthalte im Ausland.
Download der App auf www.wetteralarm.ch
Die GVZ-Erklärvideos geben Antworten auf häufige Fragen rund um Brandschutz-, Feuerwehr- und Versicherungsthemen. Klicken sie hier und erfahren Sie, welche Schadensfälle bei der GVZ versichert sind, was bei drohendem Unwetter zu tun ist, warum das Treppenhaus kein Abstellplatz ist oder wie die Milizfeuerwehren im Kanton Zürich arbeiten.
Wer sich für ein E-Fahrzeug entscheidet, will dieses möglichst an einer Heimladestation aufladen können. Doch: Sind die Einrichtungen dafür bei der GVZ überhaupt versichert? Informationenn dazu finden Sie unter «Häufige Fragen» -> Versicherung -> Versicherungsumfang.
Hagelereignisse stellen eines der grössten Risiken durch Naturgefahren dar. Im Rahmen des schweizweit angelegten Projekts «Hagelklima Schweiz» wurde nun eine einheitliche nationale Referenz zur Hagelgefährdung erarbeitet. Die neuen Hagelgefährdungskarten helfen auch der GVZ, Gebäuderisiken durch Hagel besser zu beurteilen. Weitere Informationen unter «Schutz vor Naturgefahren» und in der Broschüre «Hagelklima Schweiz»
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine, Steinschlag, Murgang und Erdbeben: Gebäude in der Schweiz sind verschiedenen Naturgefahren ausgesetzt. Gesamtleiter, dies sind oft Architektinnen und Architekten, wahren die Interessen der Auftraggeber – dies gilt auch für das Erkennen von Naturgefahren und das Planen von allfälligen Schutzmassnahmen.
Bestellung Dokumentation D0260